Das Working Holiday Visum Australien (417) ist für Personen geeignet, die in Down Under arbeiten und reisen möchten (Work & Travel). Die australische Regierung hat mit verschiedenen Ländern Vereinbarungen getroffen und gestattet Personen im Alter zwischen 18 und 30 (inklusive) oder 35 (nur irische und kanadische Staatsangehörige) Jahren, mit bestimmter Staatsangehörigkeit, unter gewissen Umständen in Australien zu arbeiten, zu reisen und auch kurzzeitige Lehrgänge zu besuchen. Auch deutsche Staatsbürger können das Working Holiday Visum (417) beantragen. Im folgenden Artikel werden die wichtigsten Bestimmungen und Berechtigungen aufgeführt, die man durch den Besitz der beliebten Aufenthaltsgenehmigung erhält.

Inhaltsverzeichnis

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Wichtige Bedingungen

Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt werden, um das Working Holiday Visum Australien (417) zu erhalten:

Berechtigungen

Mit dem Working Holiday Visum erhält man verschiedene Berechtigungen. Nach der Ausstellung kann man innerhalb von 12 Monaten in Australien einreisen, sich danach für bis zu 12 Monate am Stück im Land aufhalten sowie innerhalb der Gültigkeitsdauer beliebig oft aus- und einreisen. Sollte man also während der Laufzeit einen Kurztrip in ein anderes Land unternehmen, so kann die Laufzeit der Aufenthaltsgenehmigung nicht unterbrochen und zu einem anderen Zeitpunkt fortgeführt werden. Ebenfalls hat man unter gewissen Umständen einen Anspruch auf Rentenleistungen.

Darüber hinaus berechtigt das Working Holiday Visum (417) nicht dazu, Angehörige jeglicher Art mit nach Australien zu nehmen. Sollte der Besitzer des Visums von einer Person begleitet werden, so muss diese eine eigene Aufenthaltsgenehmigung haben.

Konditionen

Während des gesamten Aufenthalts muss sich der Berechtigte aber auch an die Konditionen seines Visums halten, die mit den Berechtigungen verknüpft sind. Wenn man gegen die Grundsätze verstößt, so kann es zu einer Aberkennung des Working Holiday Visums führen. Zu den wichtigsten Konditionen gehören:

Visagebühren & Bearbeitungszeit

Die Gebühren für den Onlineantrag des Working Holiday Visums betragen derzeit A$485.

In ganz besonderen Ausnahmefällen ist es zudem möglich, einen Antrag in Papierform einzureichen. Hierbei belaufen sich die Gebühren auf etwa A$520.

Die Bearbeitungszeit ist in der Regel recht kurz, da die Anträge automatisiert bearbeitet werden. In Einzelfällen kann sie jedoch auch mehrere Monate betragen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Gesundheitsprüfung verlangt wird, es zu stichprobenartigen intensiven Kontrollen kommt oder Unterlagen nachgereicht werden müssen.

2. Working Holiday Visum

Man kann ein 2. Working Holiday Visum (417) beantragen beziehungsweise das 1. Working Holiday Visum verlängern, wenn man während der Laufzeit des 1. Visums für mindestens 3 Monate oder 88 Tage spezielle Tätigkeiten in gewissen Regionen Australiens ausgeführt hat. Mehr über die 2. Aufenthaltsgenehmigung, die anerkannten Tätigkeiten und Regionen erfährt man in folgendem Artikel:

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