Work and Holiday Visum Australien (462): Für Nicht-BRD-Bürger
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Das Work and Holiday Visum (462) können junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren beantragen. Es bestehen Abkommen mit verschiedenen Ländern, sodass die Staatsangehörigen dieser Länder unter bestimmten Bedingungen für bis zu ein Jahr in Australien arbeiten und reisen dürfen. Die Auflagen dieser Aufenthaltsgenehmigung und der Ablauf des Antrags unterscheiden sich nur teilweise von dem des Working Holiday Visum (417), welches von deutschen Staatsangehörigen beantragt werden kann.
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Bürger aus Argentinien, Bangladesch, Chile, China, Indonesien, Israel, Luxemburg, Malaysia, Österreich, Peru, Polen, Portugal, San Marino, Singapur, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Thailand, Tschechien, der Türkei, Ungarn, Uruguay, den USA und Vietnam können das Work and Holiday Visum (462) beantragen. Mit dem Erhalt ist man dazu berechtigt, für bis zu 12 Monate in Australien zu arbeiten, kurzzeitige Lehrgänge oder Kurse zu absolvieren und zu reisen. Der Sinn dieser Aufenthaltsgenehmigung ist es, jungen Leuten zu ermöglichen, dass sie die Kosten des Urlaubs durch zeitweises Arbeiten während der Reise decken können. Die Antragsteller müssen mindestens 18 und dürfen maximal 30 Jahre alt sein. Im Vergleich zum für deutsche Staatsangehörige infrage kommenden Working Holiday Visum (417), unterscheiden sich die Auflagen des Work and Holiday Visums (462) in Hinblick auf verschiedene Details.
Gleich ist in jedem Fall, dass man ab dem Zeitpunkt, zu dem man das Visum erhält, innerhalb von 12 Monaten nach Australien einreisen sollte, da man andernfalls den Anspruch auf diese Aufenthaltsgenehmigung verliert. Ansonsten kann man ab dem Tag des Eintritts für insgesamt 12 Monate im Land bleiben, um zu reisen und zu arbeiten. Weiterhin darf man während der Laufzeit der Aufenthaltsgenehmigung den 5. Kontinent beliebig oft verlassen und erneut einreisen, bis zu 6 Monate bei ein und demselben Arbeitgeber arbeiten und für insgesamt 4 Monate einen Lehrgang oder Kurs besuchen.
Hier findet man weitere Informationen über die Einzelheiten aller Voraussetzungen und Berechtigungen des Work and Holiday Visums (462): Work and Holiday Visum (462)
Wichtig: Die Aufenthaltsgenehmigung (462) ist nicht für deutsche Staatsbürger geeignet. Diese benötigen das Working Holiday Visum (417)!
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