Bevor das Transitvisum für Australien (771) beantragt wird, sollte festgestellt werden, ob man das Abkommen zum Transit ohne Visum verwenden kann. Es sind nämlich nur ausländische Personen aus bestimmten Ländern unter gewissen Bedingungen berechtigt, Australien ohne eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis zu durchqueren. Personen ohne Staatsangehörigkeit und Flüchtlinge dürfen dieses Abkommen jedoch nicht nutzen.

Inhaltsverzeichnis

Hinweis: Im Vergleich zur Beantragung des Besuchervisums für Transitaufenthalte (771) ist die Beantragung einer Electronic Travel Authority (601): 3 Monate deutlich unkomplizierter. Darüber hinaus empfiehlt das australische 'Department of Home Affairs' die ETA (601), sofern man zum Erhalt dieser Aufenthaltsgenehmigung befugt ist.

Abkommen zum Transit ohne Visum

Das Abkommen zum Transit ohne Visum tritt dann in Kraft, wenn alle der folgenden drei Gegebenheiten eintreten:

Hinweis: Reisende, die ihre Fluggesellschaft in Australien wechseln, werden aufgefordert, bei den jeweiligen Fluggesellschaften zu überprüfen, ob sie ihr Gepäck als Teil des Transitprozesses nochmals persönlich einchecken müssen. Wenn dies der Fall sein sollte, benötigt man das Besuchervisum für Transitaufenthalte (771), um sein Gepäck vor dem Abflug zurückzubekommen und es erneut einchecken zu können.

Personen, die das Abkommen nutzen können

Die hier aufgeführten Reisenden dürfen das Abkommen verwenden:

  1. Staatsangehörige der folgenden Länder: Andorra, Argentinien, Belgien, Brunei, Bulgarien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Fidschi, Finnland, Föderierte Staaten von Mikronesien, Frankreich, Griechenland, Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kiribati, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marshallinseln, Mexiko, Monaco, Nauru, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Oman, Österreich, Palau, Papua-Neuguinea, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Salomonen, Samoa, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Südkorea, Thailand, Tonga, Tschechien, Tuvalu, Ungarn, Uruguay, USA, Vanuatu, Vatikanstadt, Vereinte Arabische Emirate, Vereintes Königreich von Großbritannien (inklusive der Kolonien), Zypern.
  2. Residenten von Hongkong, die einen sogenannten "Hongkong Special Administrative Region (HKSAR)"-Reisepass oder einen sogenannten "British National Overseas (BNO)"-Reisepass besitzen.
  3. Anwohner von Taiwan, die einen Reisepass besitzen, der von einer taiwanesischen Instanz ausgestellt wurde (mit Ausnahme von Pässen, die als amtlich oder diplomatisch ansehen werden).
  4. Indische Staatsangehörige mit einem offiziellen Reisepass.
  5. Personen, die einen Diplomatenpass besitzen, mit Ausnahme der folgenden Nationalitäten: Afghanistan, Ägypten, Algerien, Angola, Araber ohne nationalen Reisepass (ANNPH), Bahrain, Komoren, Nordkorea, Iran, Irak, Jemen, Jordanien, Kuwait, Libanon, Libyen, Madagaskar, Marokko, Mauretanien, Pakistan, Russland, Saudi-Arabien, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien und Zimbabwe.

Hinweis: Da sich die Bestimmungen von Zeit zu Zeit ändern, sollte man sich in jedem Fall vor einer Einreise noch einmal über die genauen Zulassungsauflagen und -beschränkungen auf der Website der Immigrationsbehörde informieren.

Wenn man nicht geeignet ist, das Abkommen zum Transit ohne Visum zu nutzen, so muss man sich um das kostenfreie Besuchervisum für Transitaufenthalte (771) bewerben.