Mit einem Touristenvisum für Australien kann man verschiedenen Urlaubs- und/ oder Geschäftsaktivitäten auf dem roten Kontinent nachgehen. Diese Aufenthaltsgenehmigungen sind ideal für Personen, die Urlaub machen, Sehenswürdigkeiten besichtigen, sozialen- oder Freizeitbeschäftigungen nachkommen und Verwandte oder Freunde besuchen möchten. Ebenfalls können bestimmte geschäftliche Unternehmungen ausgeführt werden. Während des Aufenthalts mit einem solchen Touristenvisum ist es jedoch nicht erlaubt, Tätigkeiten auszuüben, bei denen man einer bezahlten und langfristigen Arbeit nachkommt. Es gibt insgesamt 3 verschiedene Touristenvisa für Australien, über die man in diesem Artikel einen Überblick und in weiteren Berichten ausführliche Informationen mit weiterführenden Verlinkungen zu den entsprechenden Institutionen erhält.

Inhaltsverzeichnis

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Übersicht aller Visaoptionen für Touristen

Es ist zu vermerken, dass obwohl auf Touristen- bzw. Besuchervisa keine wirklichen Arbeitstätigkeiten erlaubt sind, dennoch bestimmte Arbeitsaktivitäten gestattet sind. Hierzu zählen beispielsweise:

Die folgende Übersicht führt alle aktuellen Möglichkeiten auf, um als Tourist eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Australienurlaub zu erhalten. Genauere Informationen zu dem entsprechenden Touristenvisum erhalten Sie per Klick auf den zur Verfügung gestellten Link am Ende jeden Absatzes. Hierdurch gelangen Sie zu dem relevanten Beitrag, der Sie wiederum zum Antrag des Visums leitet.

Besuchervisum (600)

Mit dem Besuchervisum (600) sind alle Nationalitäten berechtigt, für einen Zeitraum von 3, 6 oder 12 Monaten am Stück in Australien zu verweilen. Diese Aufenthaltsgenehmigung wird in vier Strömungen untergliedert. Diese können von Touristen, Geschäftsreisende, Familienangehörigen mit Sponsor und Chinesen in anerkannten Reisegruppen genutzt werden. Anträge darf man sowohl in als auch außerhalb des 5. Kontinents einreichen.

Hier erhält man genaue Informationen über das Besuchervisum (600).

Electronic Travel Authority (ETA) (601)

Die Electronic Travel Authority (ETA) (601) ist eine elektronische Aufenthaltsgenehmigung, mit der man in einem Zeitraum von 12 Monaten beliebig oft Australien bereisen darf. Am Stück kann man jedoch pro Aufenthalt maximal 3 Monate im Land bleiben. Besitzer sind berechtigt, sowohl touristischen als auch geschäftlichen Tätigkeiten nachzukommen. Weiterhin müssen sich die Antragsteller außerhalb von Down Under befinden und einer bestimmten Nationalität (Deutsche, Österreicher und Schweizer gehören dazu) angehören. Die Bearbeitungsgebühr beläuft sich auf AUD 20 und der Antragsteller darf keinerlei Vorstrafen haben.

Besuchervisum eVisitor (651)

Bei dem Besuchervisum eVisitor (651) handelt es sich ebenfalls um eine elektronisch gespeicherte Reisebefugnis, mit der man den roten Kontinent 12 Monate lang für bis zu 3 Monate pro Besuch betreten kann, um hier Urlaubs- sowie Geschäftstätigkeiten auszuführen. Nur Personen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung und bei der Ausstellung des Visums nicht in Australien aufhalten, können unter Erfüllung der Auflagen diese Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Auch das eVisitor (651) kann von Deutschen, Österreichern und Schweizern beantragt werden. Im Vergleich zur ETA (601) ist die Bearbeitungsgebühr umsonst und der Antragsteller darf eine geringfügige Vorstrafe von maximal 12 Monaten im Vorstrafenregister haben.

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