Mit dem Touristenvisum (676) kann man für 3, 6 oder 12 Monate in Australien Urlaub machen, Freizeitaktivitäten unternehmen, Freunde und Familienmitglieder besuchen oder auch an kurzzeitigen Kursen für insgesamt bis zu 3 Monate teilnehmen. Es ist jedoch nicht gestattet, bezahlte Arbeiten zu verrichten. Anträge für ein neues Touristenvisum (676) können nur von außerhalb Australiens gestellt werden, aber man hat die Möglichkeit, es später im Land zu verlängern. Mehr Infos zum sogenannten „Tourist visa (subclass 676)“ erfährt man in diesem Artikel.

Inhaltsverzeichnis

Achtung: Anstelle dieser Aufenthaltsgenehmigung, für welche seit dem 23. März 2013 keine neuen Anträge mehr angenommen werden, kann man das Besuchervisum (600) beantragen.

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Bedingungen

Um sie entsprechende Aufenthaltsgenehmigung erhalten zu können, sind bestimmte Dinge erforderlich, die man im folgenden Abschnitt nachlesen kann:

Berechtigungen

Nach Erhalt des Visums kann man innerhalb von 12 Monaten nach Australien einreisen und sich ab dem Zeitpunkt der Einreise für 3, 6 oder 12 Monate als Reisender auf dem 5. Kontinent aufhalten und hier für insgesamt bis zu 3 Monate studieren oder Kurse belegen. Die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung hängt von der beantragten Zeit und von den persönlichen Umständen des Antragstellers ab (finanzielle Mittel etc.). Man kann durch das Touristenvisum (676) Familienmitglieder mit nach Australien nehmen, wenn diese noch minderjährig sind und im Reisepass des Antragstellers sowie im Antrag mit aufgeführt werden. Jedes Familienmitglied, das einen eigenen Pass besitzt, muss allerdings ein eigenes Visum beantragen. Arbeiten darf man in Australien mit einem Touristenvisum (676) nur ausüben, wenn sich die Beschäftigung auf freiwilliger Basis befindet, man auch während der Arbeit als Urlauber im Land lebt, es sich um eine spontane und kurzzeitige Stelle handelt, man keinen Arbeitsplatz besetzt, der von einem australischen Staatsbürger ausgefüllt werden könnte und man zudem keinen Lohn für die Arbeit erhält. Als Entgegenkommen für etwaige Aufwendungen können jedoch Verpflegung, Unterkunft und Taschengeld zur Verfügung gestellt werden.

Tipps zum Antrag

Das Touristenvisum (676) kann man entweder als elektronisches oder als festes Visum im Reisepass beantragen. Wenn man die feste Variante bevorzugt, kann man den Antrag nicht online einreichen, sondern muss ihn bei der zuständigen Botschaft stellen und diese auf den Wunsch einer im Pass befestigten Aufenthaltsgenehmigung hinweisen. Man schickt der australischen Botschaft seinen gültigen Reisepass zusammen mit dem Antrag zu, wodurch allerdings zusätzliche Kosten für den höheren Aufwand und den Rückversand des Passes entstehen.

Hinweis: Sollte man während des Australienaufenthalts Kurztrips in andere Länder unternehmen wollen, so empfiehlt es sich, im Antrag diese Tatsache bereits anzugeben, da man mit dem Visum nur so nach dem Verlassen des 5. Kontinents wieder erneut ins Land einreisen darf.

Verlängerung

Soll das Touristenvisum (676) verlängert werden, so muss man hierzu mindestens 2 Wochen vor Ablauf einen Antrag stellen. Eine Genehmigung wird in der Regel erteilt, wenn man sich bisher an die Auflagen gehalten hat, alle Bedingungen für eine Verlängerung erfüllen kann und dem Visum im Vorhinein nicht die Kondition „No further stay“ auferlegt wurde. Stellt der Antragsteller den Verlängerungsantrag in Australien, so muss er sich auch beim Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung im Land befinden. Wird der Antrag jedoch außerhalb von Australien gestellt, so darf sich der Antragsteller zum Zeitpunkt des Empfangs dementsprechend auch nicht auf dem roten Kontinent befinden. Um allerdings ein komplett neues Touristenvisum (676) erhalten zu können, muss man sich für einen längeren Zeitraum außerhalb Australiens aufgehalten haben.

Erste Eindrücke im Video

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