Das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS (121/856) läuft in Australien unter dem Begriff „Employer Nomination Scheme (subclass 121/856)“ und berechtigt australische Unternehmer qualifiziertes ausländisches Fachpersonal zu sponsern. Die Fachkraft kann nach Erhalt dieses Visums in dem Konzern des Unternehmers arbeiten und erhält darüber hinaus eine permanente Aufenthaltsgenehmigung für Australien. Weiterhin darf sich das Fachpersonal sowohl in als auch außerhalb von Down Under befinden, wenn der Antrag eingereicht wird.
Inhaltsverzeichnis
Achtung: Aufgrund der Aufhebung dieses Visums sind Anträge, die nach dem 30. Juni 2012 eingehen, nicht mehr gültig! Alle neuen Arbeitsberechtigungen werden in SkillSelect aufgeführt.
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Bedingungen
Um das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS (121/856) erhalten zu können, müssen der australische Unternehmer und das ausländische Fachpersonal bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. Der Unternehmer nominiert zuerst einen Arbeitsplatz, welcher von ausländischem Fachpersonal besetzt werden soll und begibt sich danach auf die Suche nach einer geeigneten Person, die für ihn in der benannten Position in Australien arbeiten möchte. Das Fachpersonal kann daraufhin das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS (121/856) beantragen, sofern man das Stellenangebot annimmt. Jedoch muss die Nominierung des Arbeitsplatzes erst genehmigt werden, bevor das Visum ausgestellt werden kann, weshalb es auch nicht möglich ist, den Nominierungsantrag nach dem Antrag des Fachpersonals abzugeben.
Hinweis: Reicht man den Nominierungsantrag zuerst ein, so hat man nach der Genehmigung der Nominierung insgesamt 6 Monate Zeit, den Antrag zu stellen, da die Nominierung nur 6 Monate lang gültig ist.
Unternehmer, die momentan mit einem bestimmten Visum in Australien leben oder arbeiten, können sich auf das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS (856) bewerben. Aber auch Personen, die noch 28 Tage vor Einreichung des Antrags eines der bestimmten Visa besessen haben, können den Antrag für das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS stellen.
Das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS (121) können alle Personen beantragen, die sich außerhalb Australiens befinden. Es spielt also bei dem Visum (121) keine Rolle, welche Aufenthaltsgenehmigung man zum aktuellen Zeitpunkt oder in der Vergangenheit besessen hat. Der Antrag für das Visum (121) kann zwar sowohl in als auch außerhalb Australiens eingereicht werden, man darf es allerdings nicht in Australien empfangen.
Unternehmer (Arbeitgeber)
Um an dem Programm des permanenten Arbeitsvisums mit Sponsor ENS (121/856) teilnehmen zu können, muss der Unternehmer die hier aufgeführten Grundvoraussetzungen erfüllen:
- Der Unternehmer besitzt ein aktives und rechtmäßig laufendes Unternehmen in Australien.
- Der Unternehmer möchte bezahltes Fachpersonal einstellen, um einen Arbeitsplatz in seiner Firma zu besetzen.
- Der Unternehmer hat sich bisher an alle relevanten australischen Vorschriften und gegebenenfalls auch an die Migrationsgesetze gehalten.
- Der Unternehmer muss entweder eine aktuelle Ausbildungsstrategie für momentan angestellte Australier vorweisen können oder einen Ausbildungsplan über zukünftige Schulungen für australische Angestellte besitzen, wenn die Firma erst neu gegründet wurde.
- Der Unternehmer muss dem Fachpersonal ein Angebot zur permanenten Beschäftigung unterbreiten.
Arbeitsplatz
Der Arbeitsplatz sollte die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Bei dem Arbeitsplatz muss es sich um eine Vollzeitstelle handeln, die fortlaufend bestehen wird und für mindestens 3 Jahre verfügbar ist.
- Die Arbeitsbedingungen dürfen nicht weniger günstig ausfallen, als es die relevanten australischen Gesetzesgebungen vorschreiben.
- Bei der ausgeübten Tätigkeit muss es sich um eine hoch qualifizierte Berufung handeln, die auf der ENSOL Liste aufgeführt wird. Alle Berufe, die nicht in dieser Liste verzeichnet sind, kommen also nicht für das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS (121/856) infrage.
- Zur Ausübung der Arbeit muss das jährliche Mindestgehalt des Arbeitsvisums (121/856) gezahlt werden. Zu dem Mindestgehalt gehören jedoch keine Aufwendungen wie beispielsweise Unterkunft, Verpflegung, Unterhaltung, Boni, Reisekosten, etc.
Fachpersonal (Arbeitnehmer)
Es gibt vier verschiedene Kategorien an Fachpersonal, die für das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS (121/856) relevant sind. Da zu jeder Arbeitnehmerkategorie eigene Bestimmungen gehören, haben wir euch im Folgenden zu den jeweiligen vier Rubriken die dazugehörigen Grundvoraussetzungen aufgeführt:
1. Fachpersonal, das den Antrag in Australien stellt und eines der bestimmten Visa besitzt, muss das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS (856) beantragen und die folgenden Bedingungen erfüllen, wenn der Antrag eingereicht wird:
- Das Fachpersonal muss eines der bestimmten Visa besitzen.
- Das Fachpersonal muss einen nominierten Arbeitsplatz in Australien besetzen, der sich auf der ENSOL Liste befindet.
- Das Fachpersonal muss eine der folgenden drei Bedingungen erfüllen: 1. Das Fachpersonal hat innerhalb der vergangenen 2 Jahre vor Einreichung des Antrags mit einem vorläufigen Visum der Subklasse (418), (421), (422), (428), (444), (457) oder (461) Vollzeit in einem nominierten Beruf in Australien gearbeitet. 2. Das Fachpersonal wurde für einen Arbeitsplatz nominiert, bei dem er ein Grundgehalt von mehr als 250.000 AUD pro Jahr erhält, wobei Alterszulagen und Bonifikationen ausgeschlossen werden. 3. Das Fachpersonal hat sich seine beruflichen Qualifikationen von einer zuständigen Autorität anerkennen lassen, wobei diese Autorität in der ENSOL Liste unter der Rubrik „Assessing Authority“ aufgeführt wird. In bestimmten Situationen können jedoch Ausnahmeregelungen in Kraft treten. Des Weiteren muss das Fachpersonal mindestens 3 Jahre in einer Vollzeitstelle Berufserfahrungen in der nominierten Tätigkeiten gesammelt haben.
- Das Fachpersonal muss einen Unternehmer als Sponsor für eine permanente Aufenthaltsgenehmigung besitzen.
- Das Fachpersonal muss demonstrieren, dass man geeignete Fachkenntnisse, Qualifikationen und/ oder Berufserfahrungen besitzt, um die nominierte Position fachgerecht besetzen zu können.
- Das Fachpersonal muss bevollmächtigende Lizenzierungen, Registrierungen oder Berufszugehörigkeiten nachweisen können, durch die man befähigt ist, unbeaufsichtigt und ohne weitere Ausbildungsmaßnahmen die erforderlichen Tätigkeiten auszuführen.
- Das Fachpersonal darf nicht älter als 44 Jahre sein.
- Das Fachpersonal muss eine Ernennungsurkunde oder einen Vertrag vorlegen, der von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer unterzeichnet wurde.
- Das Fachpersonal muss entsprechende Englischsprachkenntnisse vorweisen können.
- Das Fachpersonal und die im Visum eingetragenen abhängigen Familienangehörige müssen festgelegte Gesundheits- und Charakterauflagen erfüllen.
- Das Fachpersonal muss für die Arbeit, die in dem nominierten Beruf ausgeübt werden sollen, das entsprechende Mindestgehalt bekommen, zu dem allerdings keine Zahlungen wie beispielsweise für Lebenshaltungskosten oder Reisekosten dazugehören.
- Fachpersonal, das sich bereits in Australien befindet, kann unter Umständen eine Restriktion in der aktuellen Aufenthaltsgenehmigung haben, die verhindert, dass man einen Antrag für ein anderes Visum stellen kann.
- Das Fachpersonal sowie die im Visum eingetragenen volljährigen Personen müssen die australischen Gesetze & Werte anerkennen, welche im Life in Australia book aufgeführt werden.
- Unter gewissen Umständen kann das Fachpersonal bestimmte Ausnahmeregelungen (siehe oben) für die Fachkenntnisse, die Sprache oder das Alter nutzen.
2. Fachpersonal, das den Antrag nicht in Australien stellt oder den Antrag in Australien stellt, aber kein bestimmtes Visum besitzt, muss das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS (121) beantragen und die folgenden Auflagen erfüllen:
- Das Fachpersonal muss einen Arbeitsplatz besetzen, bei dem man eine Tätigkeit ausführt, die sich auf der ENSOL Liste befindet.
- Das Fachpersonal muss eine der drei folgenden Bedingungen erfüllen: 1. Das Fachpersonal besitzt eine Anerkennung seiner Fähigkeiten von der zuständigen Institution, welche auf der ENSOL Liste in der Sparte „Column B Assessing Authority“ aufgeführt wird. 2. Das Fachpersonal hat vor der Einreichung des Antrags mindestens 3 Jahre Vollzeit-Arbeitserfahrungen in dem nominierten Beruf gesammelt. 3. Das Fachpersonal wurde nominiert, um eine hochbezahlte direktive Führungsposition zu besetzen, für die man ein Gehalt von mehr als 250.000 AUD pro Jahr erhält, wobei Alterszulagen und Bonifikationen ausgeschlossen werden.
- siehe 3. unter 1.
- siehe 4. unter 1.
- siehe 5. unter 1.
- siehe 6. unter 1.
- siehe 7. unter 1.
- siehe 8. unter 1.
- siehe 9. unter 1.
- siehe 10. unter 1.
- siehe 11. unter 1.
- siehe 12. unter 1.
- siehe 13. unter 1.
- siehe 14. unter 1.
3. Fachpersonal, das von einem Unternehmer nominiert wurde und bereits einen gültigen Antrag für ein Visum mit der Subklasse (126), (134), (136) oder (138) gestellt hat, wird so behandelt, als hätten es schon einen Antrag für das permanente Arbeitsvisums mit Sponsor ENS (121/856) eingereicht.
Die Anträge für die Subklassen (134), (136) und (138) müssen bereits durch den Punktetest überprüft worden sein und das Fachpersonal sollte hierbei mindestens 65 Punkte erreicht haben. Für die Aufenthaltsgenehmigung mit der Subklasse (126) reicht hingegen der bloße Antrag aus. Bei allen eben beschriebenen Fällen muss man das Formular 47ES jedoch nicht mehr ausfüllen und die erste Teilzahlung für die Visagebühr nicht mehr zahlen. Der Unternehmer sollte allerdings trotzdem die Voraussetzungen des permanenten Arbeitsvisums mit Sponsor ENS (121/856) erfüllen können.
4. Fachpersonal, das bereits einen gültigen Antrag für eines der berechtigten Visa eingereicht hat und nach Stellung des Antrags von einem Arbeitgeber für das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS (121/856) nominiert wurde, kann unter Umständen einen gebührenfreien Antrag stellen.
Tipp: Die australische Immigrationsbehörde stellt in dem Booklet 5 sehr detaillierte Informationen auf Englisch zur Verfügung, damit es den Arbeitgebern und Arbeitnehmern einfacher fällt, den gesamten Ablauf der verschiedenen Vorgänge nachzuvollziehen.
Berechtigungen
Das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS (121/856) verleiht dem Fachpersonal und dessen im Visum eingetragen abhängigen Familienmitgliedern eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Australien. Somit können all diese Personen permanent in Down Under leben, arbeiten, zur Schule gehen, studieren, Medicare und weitere staatliche Leistungen erhalten, die australische Staatsbürgerschaft beantragen und andere Personen sponsern, die als permanente Anwohner in Australien leben möchten.