Das vorläufige Arbeitsvisum mit Sponsor (457) steht für das „Temporary Work (Skilled) visa (subclass 457)“ (ehemals „Subclass 457 – Business (Long Stay) visa – Standard Business Sponsorship“) und wird von den meisten Unternehmern genutzt, um ausländisches Fachpersonal auf befristeter Basis in Australien einzustellen. Es kann sowohl von ausländischen als auch von australischen Betrieben genutzt werden, um bestimmte Arbeitsplätze auf dem 5. Kontinent mit geeigneten Fachkräften zu besetzen. Das Fachpersonal kann sich außerhalb oder in Australien befinden, wenn das Visum ausgestellt wird und darf nach Erhalt für einen Zeitraum von einem Tag bis hin zu 4 Jahren in Down Under leben und einen Beruf ausüben.
Inhaltsverzeichnis
Hinweis: Das vorläufige Arbeitsvisum mit Sponsor (457) wurde durch das 'Temporary Skill Shortage visa (Subclass 482)' ersetzt. Die Voraussetzungen der ehemaligen Arbeitsgenehmigung (457) sind denen der neuen Arbeitsberechtigung (482) zwar ähnlich, jedoch nicht zu 100% gleich.
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Bedingungen
Unternehmer und Fachpersonal müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, damit das vorläufige Arbeitsvisum mit Sponsor (457) ausgehändigt werden kann. Zuerst stellt der Unternehmer einen offiziellen Antrag, um als Sponsor agieren und ausländisches Fachpersonal einstellen zu dürfen. Nach erfolgreicher Anerkennung als Sponsor sollte der Unternehmer einen geeigneten Arbeitsplatz sowie passendes Fachpersonal nominieren. Dem Fachpersonal kann er nun ein Angebot zur Einstellung in seinem Unternehmen unterbreiten, welches akzeptiert werden muss. Erst hiernach kann das Fachpersonal den Antrag stellen.
Unternehmer (Arbeitgeber)
Im Folgenden werden alle Bedingungen aufgeführt, die der Unternehmer erfüllen sollte, um als Sponsor für das Arbeitsvisum (457) handeln zu dürfen:
- Der Unternehmer besitzt ein rechtmäßig anerkanntes Unternehmen in Australien und hält die Richtlinien bezüglich der Ausbildung von Staatsangehörigen und permanenten Anwohnern des 5. Kontinents ein.
- Wenn ein Unternehmer keinen anerkannten Betrieb mit Sitz oder Stellvertretung in Australien hat, so kann er trotzdem einen Antrag stellen, um Fachpersonal auf den 5. Kontinent bringen zu dürfen. Mithilfe des ausländischen Fachpersonals ist er berechtigt entweder ein Unternehmen in Australien zu gründen oder er erfüllt gewisse Bedingungen, um Vertrags- oder andere Businessaktivitäten in Down Under ausführen zu können.
- Der Unternehmer muss ein überzeugendes amtliches Zeugnis oder ein eindeutiges Bekenntnis vorweisen, welches belegt, dass er ortsansässige Arbeitskräfte einstellt und keine diskriminierenden Beschäftigungsmethoden anwendet.
- Es dürfen keine hinderlichen Informationen über das Unternehmen oder über Personen existieren, die mit der Firma in direkter Verbindung stehen.
- Der Unternehmer muss einen Beruf nominieren, der sich auf der Liste der anerkannten beruflichen Tätigkeiten befindet.
Fachpersonal (Arbeitnehmer)
Das Fachpersonal muss die folgenden Bedingungen erfüllen, um das vorläufige Arbeitsvisum mit Sponsor (457) zu erhalten:
- Das Fachpersonal wird von einem anerkannten Sponsor unterstützt, um eine nominierte Position zu besetzen.
- Das Fachpersonal muss in Australien einen Beruf ausüben, welcher auf der Liste der anerkannten beruflichen Tätigkeiten aufgeführt wird.
- Das Fachpersonal besitzt Fachkenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen, durch welche man für den nominierten Arbeitsplatz als geeignet erachtet wird.
- Das Fachpersonal besitzt angemessene Englischsprachkenntnisse. In der Regel muss man in allen vier Bestandteilen des IELTS Tests mindestens die Bewertung 5 erreichen, wobei für bestimmte Berufe Ausnahmeregelungen gelten.
- Das Fachpersonal muss relevante Bewilligungen oder Registrierungen für die nominierte Position besitzen.
- Das Fachpersonal kann das Visum (457) auch beantragen, wenn es sich in Australien befindet, sofern es momentan nicht das Besuchervisum für Transitaufenthalte (771) oder ein „Special Purpose Visa“ besitzt.
- Das Fachpersonal und die in der Aufenthaltsgenehmigung eingetragenen Personen müssen bestimmte Gesundheitsauflagen erfüllen.
- Das Fachpersonal muss eine geeignete Krankenversicherung für den Aufenthalt besitzen.
- Das Fachpersonal muss die jeweiligen Charakterauflagen erfüllen.
- Wenn sich das Fachpersonal zum Zeitpunkt der Antrag-Stellung in Australien aufhält, so dürfen seiner Aufentaltserlaubnis keine Restriktionen auferlegt worden sein, welche den Erhalt des vorläufigen Arbeitsvisums mit Sponsor (457) verhindern könnten.
- Das Fachpersonal muss seine Qualifikationen anerkennen lassen. Tipp: Informationen über die Anerkennung findet man in unserem Artikel Punktetest II unter der Rubrik "4. Anerkennung des nominierten Berufs".
- Das Fachpersonal sowie alle in der Aufenthaltsgenehmigung eingetragenen volljährigen Personen müssen die australischen Werte & Gesetze, welche im Life in Australia book aufgeführt werden, mit ihrer Unterschrift anerkennen.
Berechtigungen
Durch das vorläufige Arbeitsvisum mit Sponsor (457) kann ein Unternehmer ausländisches Fachpersonal für einen befristeten Zeitraum in seinem Unternehmen in Australien arbeiten lassen. Die Gültigkeit kann zwischen einem Tag und 4 Jahren betragen, das Sponsoring läuft über 3 Jahre und die Nominierungen über 12 Monate. Das Fachpersonal ist dazu berechtigt, für die eben genannte Zeitspanne auf dem 5. Kontinent zu arbeiten und Personen in seiner Aufenthaltserlaubnis einzutragen, um diese mit nach Down Under zu bringen. Die im Visum enthaltenen Personen können ebenfalls in Australien arbeiten und studieren. Des Weiteren darf das Fachpersonal während der Laufzeit den roten Kontinent beliebig oft betreten und verlassen.