Das vorläufige Arbeitsvisum mit Sponsor (457) steht für das „Temporary Work (Skilled) visa (subclass 457)“ (ehemals „Subclass 457 – Business (Long Stay) visa – Standard Business Sponsorship“) und wird von den meisten Unternehmern genutzt, um ausländisches Fachpersonal auf befristeter Basis in Australien einzustellen. Es kann sowohl von ausländischen als auch von australischen Betrieben genutzt werden, um bestimmte Arbeitsplätze auf dem 5. Kontinent mit geeigneten Fachkräften zu besetzen. Das Fachpersonal kann sich außerhalb oder in Australien befinden, wenn das Visum ausgestellt wird und darf nach Erhalt für einen Zeitraum von einem Tag bis hin zu 4 Jahren in Down Under leben und einen Beruf ausüben.

Inhaltsverzeichnis

Hinweis: Das vorläufige Arbeitsvisum mit Sponsor (457) wurde durch das 'Temporary Skill Shortage visa (Subclass 482)' ersetzt. Die Voraussetzungen der ehemaligen Arbeitsgenehmigung (457) sind denen der neuen Arbeitsberechtigung (482) zwar ähnlich, jedoch nicht zu 100% gleich.

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Bedingungen

Unternehmer und Fachpersonal müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, damit das vorläufige Arbeitsvisum mit Sponsor (457) ausgehändigt werden kann. Zuerst stellt der Unternehmer einen offiziellen Antrag, um als Sponsor agieren und ausländisches Fachpersonal einstellen zu dürfen. Nach erfolgreicher Anerkennung als Sponsor sollte der Unternehmer einen geeigneten Arbeitsplatz sowie passendes Fachpersonal nominieren. Dem Fachpersonal kann er nun ein Angebot zur Einstellung in seinem Unternehmen unterbreiten, welches akzeptiert werden muss. Erst hiernach kann das Fachpersonal den Antrag stellen.

Unternehmer (Arbeitgeber)

Im Folgenden werden alle Bedingungen aufgeführt, die der Unternehmer erfüllen sollte, um als Sponsor für das Arbeitsvisum (457) handeln zu dürfen:

Fachpersonal (Arbeitnehmer)

Das Fachpersonal muss die folgenden Bedingungen erfüllen, um das vorläufige Arbeitsvisum mit Sponsor (457) zu erhalten:

Berechtigungen

Durch das vorläufige Arbeitsvisum mit Sponsor (457) kann ein Unternehmer ausländisches Fachpersonal für einen befristeten Zeitraum in seinem Unternehmen in Australien arbeiten lassen. Die Gültigkeit kann zwischen einem Tag und 4 Jahren betragen, das Sponsoring läuft über 3 Jahre und die Nominierungen über 12 Monate. Das Fachpersonal ist dazu berechtigt, für die eben genannte Zeitspanne auf dem 5. Kontinent zu arbeiten und Personen in seiner Aufenthaltserlaubnis einzutragen, um diese mit nach Down Under zu bringen. Die im Visum enthaltenen Personen können ebenfalls in Australien arbeiten und studieren. Des Weiteren darf das Fachpersonal während der Laufzeit den roten Kontinent beliebig oft betreten und verlassen.