Besuchervisum für Rentner als Investoren (405)
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Das Besuchervisum für Rentner als Investoren (405) nennt sich im Englischen „Investor Retirement Visa (subclass 405)“ und wurde für mindestens 55-jährige Personen entwickelt, die ihren Ruhestand in Australien verbringen wollen und darüber hinaus eine langfristige Investition in einem australischen Staat oder Territorium vornehmen möchten. Des Weiteren darf der Antragsteller keine abhängigen Familienangehörigen haben und er muss finanziell eigenständig sein. Es handelt sich um ein temporäres Visum für einen Zeitraum von 4 Jahren.
Achtung: Das Besuchervisum für Rentner als Investoren (405) ist nicht mehr relevant. Es ist nur noch für Personen verfügbar, die sich sowohl in Australien aufhalten als auch bereits eine Aufenthaltsgenehmigung (405) besitzen.
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Damit einem die australische Immigrationsbehörde das Besuchervisum für Rentner als Investoren (405) ausstellt, muss man zwingend die folgenden Auflagen erfüllen und diese mithilfe von angemessenen Unterlagen darlegen:
Wenn man den hier aufgeführten Bedingungen gerecht wird, so kann man sich beliebig oft um ein Besuchervisum für Rentner als Investoren (405) bewerben:
Wenn man das Besuchervisum für Rentner als Investoren (405) ausgehändigt bekommt, darf man in Australien für 4 Jahre leben, bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, für die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung beliebig oft ein- und ausreisen und sich von seinem im Antrag angegebenen Partner begleiten lassen. Jedoch erhält man keinen Zugriff auf ein permanentes Visum oder auf die australische Staatsangehörigkeit, da es sich lediglich um eine befristete Aufenthaltsgenehmigung handelt. Sofern man sich an die Konditionen hält, kann man es zu jeder Zeit erneut beantragen und es nach Erfüllung der aktuellen Bedingungen auch immer wieder ausgehändigt bekommen.
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