Mit dem permanenten Arbeitsvisum für hochrangige Geschäftsleute (132) ist das australische Visum „Business Talent (Migrant) (subclass 132) gemeint. Diese Aufenthaltsgenehmigung können hochrangige Business-Leute beantragen, die von einem australischen Staat oder Territorium gesponsert werden und Inhaber beziehungsweise Teilinhaber eines ausländischen Unternehmens sind. Es müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden, um diese Arbeitsberechtigung zu erlangen, wobei der Bewerber unter anderem das Alter von 55 Jahren noch nicht erreicht haben sollte. Nach der Ausstellung kann man für als permanenter Bürger in Australien leben und seine engeren Familienmitglieder mitbringen. Achtung: Dieses Visum läuft seit dem 01. Juli 2012 aus, weshalb alle Anträge, die nach dem 30. Juni 2012 eingingen, nicht mehr bearbeitet werden können! Alternative Arbeitserlaubnisse sind über SkillSelect zu finden.

Inhaltsverzeichnis

Bedingungen

Um ein permanentes Arbeitsvisum für hochrangige Geschäftsleute (132) zu erhalten, müssen diverse Umstände und Eigenschaften erfüllt sowie die dazugehörigen Nachweise erbracht werden, welche man hier nachlesen kann:

  1. 51% einer Fima, bei welcher der jährliche Umsatz weniger als 400.000 AUD beträgt
  2. 30% einer Fima, bei welcher der jährliche Umsatz mindestens 400.000 AUD beträgt
  3. 10% einer Firma, die öffentlich börsennotiert ist

Hinweis: Von der australischen Immigrationsbehörde kann man ein Checkliste (132) erhalten, in der alle wissenswerten Informationen aufgeführt wurden. Hierdurch soll der gesamte Vorgang der Antragstellung übersichtlicher dargestellt und vereinfacht werden.

Berechtigungen

Das permanente Arbeitsvisum für hochrangige Geschäftsleute (132) berechtigt den Besitzer und den in der Aufenthaltsgenehmigung eingetragenen Familienangehörige, permanent in Australien zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Alle Personen können beliebig oft nach Australien ein- und ausreisen, solange das Visum gültig ist. Weiterhin hat man Anspruch auf Medicare und auf bestimmte eingeschränkte Sozialleistungen. Sind 5 Jahre abgelaufen, so muss man sich jedoch um ein „Five Year Resident Return Visa (subclass 155)“ bewerben, wenn man den roten Kontinent verlässt.