Vorläufiges Arbeitsvisum für Geschäftsleute als regionale Inhaber mit Sponsor (1
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Das vorläufige Arbeitsvisum für Geschäftsleute als regionale Inhaber mit Sponsor (163) steht für das „State/ Territory Sponsored Business Owner (Provisional) (subclass 163)“. Es kann von Personen beantragt werden, die bereits eine erfolgreiche Karriere als selbstständiger Unternehmer vorzuweisen haben und einen geeigneten Sponsor in Australien besitzen. Weiterhin muss der Antragsteller eine ehrliche und ebenso realistische Absicht nachweisen, als Eigentümer einer bereits bestehenden oder neuen Firma auf dem 5. Kontinent tätig zu werden. Der Erhalt dieser Arbeitsgenehmigung berechtigt zu einem vorübergehenden Aufenthalt in Australien für 4 Jahre und kann der erste Schritt sein, eine Bewilligung für ein permanentes Arbeitsvisum für Geschäftsleute zu erhalten.
Achtung: Beim Einreichen des Antrags nach dem 30. Juni 2012 kann dieses Visum nicht mehr ausgestellt werden, da es seit dem 01. Juli 2012 ausläuft! Neue Arbeitsberechtigungen kann man auf SkillSelect finden.
Das vorläufige Arbeitsvisum für Geschäftsleute als regionale Inhaber mit Sponsor (163) kann von ausländischen Betriebsinhabern beantragt werden, die beabsichtigen, ein eigenes Unternehmen in Australien zu führen. Zur Ausstellung dieser Aufenthaltsgenehmigung müssen die folgenden Bedingungen erfüllt werden, die man durch entsprechenden Nachweisen belegt und zusammen mit dem ausgefüllten Antrag einreicht:
Hinweis: Es wird ein Checkliste (163) von der australischen Immigrationsbehörde zur Verfügung gestellt, mit der man einen Überblick über die erforderlichen Informationen und über die einzureichenden Dokumente erhält, welche man zur Vervollständigung des Antrags benötigt.
Mit dem vorläufigen Arbeitsvisums für Geschäftsleute als regionale Inhaber mit Sponsor (163) darf man ein neues oder bereits vorhandenes Unternehmen in Australien aufbauen, man ist berechtigt, beliebig oft aus Australien auszureisen und erneut einzureisen und man kann sich weiterhin von bestimmten Familienangehörigen begleiten lassen, die daraufhin auf dem 5. Kontinent arbeiten und studieren dürfen. Die Aufenthaltsberechtigung hat eine Gültigkeitsdauer von insgesamt 4 Jahren und man hat unter gewissen Umständen die Option, nach mindestens 2 Jahren ein permanentes Arbeitsvisum für Geschäftsleute zu beantragen. Hierzu muss man jedoch alle bisherigen Auflagen erfüllt haben und weiterhin die Bedingungen des dauerhaften Visums einhalten können. Zu den möglichen permanenten Visa gehören: