Vorläufiges Arbeitsvisum für Geschäftsleute als regionale Geschäftsführer mit Sponsor (164)
- Reiseführer
- Infos & Fakten
- Visum Übersicht
- Arbeitsvisum
- Geschäftsleute
- Regionale Geschäftsführer mit Sponsor
Das vorläufige Arbeitsvisum für Geschäftsleute als regionale Geschäftsführer mit Sponsor (164) beschreibt das australische Visum „State/ Territory Sponsored Senior Executive (Provisional) (subclass 164)“. Mit dieser Aufenthaltsgenehmigung kann man für bis zu 4 Jahre in Australien eine Führungsposition besetzten, sofern man einen geeigneten Sponsor gefunden hat, bei dem es sich um einen australischen Staat oder ein Territorium handelt. Der leitende Angestellte sollte bisher für ein erfolgreiches und bedeutsames ausländisches Unternehmen gearbeitet haben. Darüber hinaus muss er realistische beziehungsweise glaubhafte Absichten vorweisen, um als Geschäftsführer in einem neuen oder bereits bestehenden Unternehmen in Australien tätig werden zu können. Das Visum (164) kann weiterhin der Weg zu einer permanenten Arbeitsberechtigung für Geschäftsleute sein.
Achtung: Diese Aufenthaltsgenehmigung wurde abgeschafft, weshalb nach dem 30. Juni 2012 eingereichte Anträge nicht mehr bearbeitet werden können! Seither kann man jedoch auf SkillSelect neue Arbeitsbefugnisse finden.
Um mit dem vorläufigen Arbeitsvisum für Geschäftsleute als regionale Geschäftsführer mit Sponsor (164) als leitender Angestellter in Australien arbeiten zu dürfen, müssen mehrere Faktoren erfüllt werden. Mit dem Antrag hat man der Immigrationsbehörde Australiens durch entsprechende Belege zu beweisen, dass die im Antrag gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und man somit eindeutig in der Lage ist, eine Position in der Geschäftsführung auszuüben. Hier findet man eine Übersicht über die Grundvoraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis (164):
Hinweis: Als Hilfestellung bietet die australische Immigrationsbehörde eine Checkliste (164) an, in der alle nötigen Informationen enthalten sind und in der die für den Antrag benötigten Nachweise aufgelistet wurden.
Durch den Erhalt des vorläufigen Arbeitsvisums für Geschäftsleute als regionale Geschäftsführer mit Sponsor (164) ist man berechtigt, sich für bis zu 4 Jahre in Australien aufzuhalten, um ein neues oder bereits vorhandenes Unternehmen in leitender Position zu führen und aufzubauen. Des Weiteren kann man während der Gültigkeitsdauer beliebig oft ein- und ausreisen. Bestimmte Familienangehörige, wie beispielsweise die Ehefrau oder eigene minderjährige Kinder, dürfen ebenfalls mit nach Australien einreisen, welche hier zudem arbeiten und studieren können.
Nachdem mindestens 2 Jahre der Laufzeit der Aufenthaltsgenehmigung verstrichen sind, kann man unter gewissen Bedingungen ein permanentes Arbeitsvisum für Geschäftsleute beantragen, wenn man alle bisherigen Visa-Bestimmungen erfüllte und auch die Auflagen eines dauerhaften Visums einhalten kann. Die folgenden permanenten Visa kommen infrage: