Das vorläufige Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Investoren (162) steht für das australische Visum „Investor (Provisional) (subclass 162)“ und berechtigt ausländische Investoren sich für bis zu 4 Jahre in Australien aufzuhalten, wenn sie in dieser Zeit Gelder in bestimmte australische Anlagen investieren. Die Antragsteller müssen gewisse Bedingungen in Bezug auf ihre Absichten, ihr Alter und andere Faktoren erfüllen können. Weiterhin ist diese Aufenthaltsgenehmigung eine Möglichkeit, ein permanentes Visum zu erlangen.

Inhaltsverzeichnis

Achtung: Aufgrund von Änderungen der Einwanderungsgesetze kann diese Aufenthaltsberechtigung nicht mehr ausgestellt werden, wenn man seinen Antrag nach dem 30. Juni 2012 einreicht! Es wurden jedoch neue Visa ins Leben gerufen, welche auf SkillSelect zu finden sind.

Bedingungen

Um in Australien mit dem vorläufigen Arbeitsvisum für Investoren (162) leben und arbeiten zu können, müssen die folgenden Auflagen erfüllt und bei Einreichung des Antrags angemessen nachgewiesen werden:

Hinweis: Von der australische Immigrationsbehörde wird eine Checkliste (162) als Hilfestellung angeboten, in der man Informationen über die nötigen Auflagen und Nachweise enthält.

Berechtigungen

Mit dem vorläufigen Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Investoren (162) kann man sich bis zu 4 Jahre lang in Australien aufhalten, um hier bestimmte Investitionen auszuüben. Während der Laufzeit des Visums (162) ist man befugt, beliebig oft ein- und ausreisen sowie engere Familienmitglieder, wie einen Lebenspartner oder abhängige Kinder, mitzunehmen. Diese Personen haben das Recht, in Australien zu arbeiten, zur Schule zu gehen und zu studieren.

Nach einer Zeit von 2 Jahren kann man ein permanentes Arbeitsvisum für Geschäftsleute beantragen, sofern man die festgelegten Bestimmungen des vorläufigen Arbeitsvisums für Geschäftsleute als Investoren (162) und der jeweiligen dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung erfüllen kann. Man hat hierbei die Möglichkeit eines der folgenden Visa zu beantragen: