Das vorläufige Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Inhaber (160) steht für das „Business Owner (Provisional) (subclass 160)“ und wurde für ausländische Unternehmer entwickelt, die Besitzer oder Teilhaber eines australischen Betriebes sein möchten und bereits eine erfolgreiche Karriere als selbstständiger Geschäftseigentümer vorweisen können. Mit diesem Visum darf man sich bis zu 4 Jahre lang in Australien aufhalten, wenn man die jeweiligen Auflagen erfüllt. Sollte man die Absicht haben, ein permanentes Arbeitsvisum für Geschäftsleute zu beantragen, so kann sich durch diese Arbeitsberechtigung die Tür zum Erhalt einer solchen dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung öffnen.
Inhaltsverzeichnis
Achtung: Alle ab dem 01. Juli 2012 eingehenden Visum-Anträge können nicht mehr bearbeitet werden, da diese Aufenthaltsberechtigung ausläuft! Weitere Informationen über die Änderungen und die neuen Arbeitsvisa findet man im Beitrag über die neue Online-Datenbank SkillSelect.
Bedingungen
Zur Ausstellung eines vorläufigen Arbeitsvisums für Geschäftsleute als Inhaber (160) muss man weiterhin eine glaubhafte und realistische Einsatzbereitschaft zeigen, um zu verdeutlichen, dass man sich als Eigentümer in ein neues oder bereits vorhandenes Unternehmen integrieren kann. Der Antragsteller sollte hierzu die folgenden Bedingungen erfüllen und nachweisen:
- Der Antragsteller muss sich während des Beantragungs- und Ausstellungsvorgangs außerhalb von Australien aufhalten, es sein denn er besitzt ein Visum für Schüler, Studenten & Azubis.
- Der Antragsteller darf nicht älter als 44 Jahre sein.
- Der Antragsteller muss dem zuständigen Bundesstaat oder Territorium sein Vorhaben mitgeteilt und dieses hier angemeldet haben (hierzu kann man das Formular 927 verwenden).
- Der Antragsteller sollte geeignete Sprachkenntnisse nachweisen, mit denen er problemlos ein Unternehmen in Australien führen kann. Hierzu muss man entweder Englisch als Muttersprache nachweisen können oder im IELTS Test in allen vier Testbereichen mindestens die Bewertung 5 erhalten haben oder eine Anerkennung der NAATI besitzen.
- Der Antragsteller muss (gegebenenfalls zusammen mit seinem Partner) vor der Antragstellung ein eigenes und anerkanntes Betriebsvermögen nachweisen können, welches einen Liquidationswert von 200.000 AUD netto hat und in mindestens 2 von 4 vergangenen finanzwirtschaftlichen Jahren eingenommen wurde.
- Es muss ein jährlicher Geschäftsumsatz vom Hauptunternehmen des Antragstellers von mindestens 500.000 AUD in 2 von 4 vergangenen finanzwirtschaftlichen Jahren umgesetzt worden sein.
- Das legal erworbene Kapitalvermögen des Antragstellers muss mindestens 500.000 AUD netto betragen und innerhalb von 2 Jahren nach der Antragstellung nach Australien übertragen werden.
- Der Antragsteller sollte zusätzlich mindestens 100.000 AUD besitzen, um sich in Australien selbstständig versorgen zu können.
- Der Geschäftsablauf muss absolut erfolgsversprechend und rechtlich vertretbar sein.
- Der Antragsteller hat in der Vergangenheit weniger als die Hälfte seiner Zeit in Unternehmungen investiert, die der Erbringung von Dienstleistungen im technischen, gewerblichen oder professionellen Sektor zuzuordnen sind.
- Der Antragsteller muss im Unternehmen eine eindeutige Führungsposition einnehmen, bei der er konstant mitwirkt. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sollte es zumindest vorübergehend notwendig sein, in Australien zu leben.
- Der Antragsteller muss gesundheitliche und charakterliche Bestimmungen erfüllen.
- Der Antragsteller und alle weiteren volljährigen Personen müssen eine offizielle Anerkennung der Gesetze & Werte Australiens durch ihre Unterschrift abgeben und zu diesem Zweck das Life in Australia book lesen.
Hinweis: Die australische Immigrationsbehörde stellt eine Checkliste (160) zur Verfügung, mit der man eine Übersicht über aller erforderlichen Informationen und einzureichenden Dokumente erhält, die man für den Antrag benötigt.
Berechtigungen
Mit dem vorläufigen Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Inhaber (160) ist man berechtigt, sich für die Dauer von bis zu 4 Jahren in Australien aufzuhalten. Des Weiteren darf man ein neues Unternehmen gründen oder aber ein bereits existierendes Geschäft aufbauen, für die Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung beliebig oft nach Australien ein- oder ausreisen und man kann sich von bestimmten Familienmitgliedern begleiten lassen. Zu den berechtigten Angehörigen zählen: der Lebenspartner/ Ehepartner, die eigenen minderjährigen Kinder oder die des Partners und weitere nicht selbstständige Familienangehörige, die mit dem Antragsteller zusammenleben. Die in der Aufenthaltsgenehmigung aufgeführten Begleitpersonen haben das Recht, in Australien zu studieren und zu arbeiten.
Mit dem vorläufigen Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Inhaber (160) kann man sich nach Ablauf von mindestens 2 Jahren und unter gewissen Bedingungen auf ein permanentes Arbeitsvisum für Geschäftsleute bewerben, sofern man die bisherigen Bestimmungen erfüllt hat und denen des dauerhaften Visums ebenfalls gerecht wird. Zu den möglichen permanenten Visa gehören:
- Geschäftsleute als Inhaber (890)
- Geschäftsleute als regionale Inhaber mit Sponsor (892)
- Hier gelangt man zu dem Antrag für das vorläufige Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Inhaber (160).