Das vorläufige Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Inhaber (160) steht für das „Business Owner (Provisional) (subclass 160)“ und wurde für ausländische Unternehmer entwickelt, die Besitzer oder Teilhaber eines australischen Betriebes sein möchten und bereits eine erfolgreiche Karriere als selbstständiger Geschäftseigentümer vorweisen können. Mit diesem Visum darf man sich bis zu 4 Jahre lang in Australien aufhalten, wenn man die jeweiligen Auflagen erfüllt. Sollte man die Absicht haben, ein permanentes Arbeitsvisum für Geschäftsleute zu beantragen, so kann sich durch diese Arbeitsberechtigung die Tür zum Erhalt einer solchen dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung öffnen.

Inhaltsverzeichnis

Achtung: Alle ab dem 01. Juli 2012 eingehenden Visum-Anträge können nicht mehr bearbeitet werden, da diese Aufenthaltsberechtigung ausläuft! Weitere Informationen über die Änderungen und die neuen Arbeitsvisa findet man im Beitrag über die neue Online-Datenbank SkillSelect.

Bedingungen

Zur Ausstellung eines vorläufigen Arbeitsvisums für Geschäftsleute als Inhaber (160) muss man weiterhin eine glaubhafte und realistische Einsatzbereitschaft zeigen, um zu verdeutlichen, dass man sich als Eigentümer in ein neues oder bereits vorhandenes Unternehmen integrieren kann. Der Antragsteller sollte hierzu die folgenden Bedingungen erfüllen und nachweisen:

Hinweis: Die australische Immigrationsbehörde stellt eine Checkliste (160) zur Verfügung, mit der man eine Übersicht über aller erforderlichen Informationen und einzureichenden Dokumente erhält, die man für den Antrag benötigt.

Berechtigungen

Mit dem vorläufigen Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Inhaber (160) ist man berechtigt, sich für die Dauer von bis zu 4 Jahren in Australien aufzuhalten. Des Weiteren darf man ein neues Unternehmen gründen oder aber ein bereits existierendes Geschäft aufbauen, für die Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung beliebig oft nach Australien ein- oder ausreisen und man kann sich von bestimmten Familienmitgliedern begleiten lassen. Zu den berechtigten Angehörigen zählen: der Lebenspartner/ Ehepartner, die eigenen minderjährigen Kinder oder die des Partners und weitere nicht selbstständige Familienangehörige, die mit dem Antragsteller zusammenleben. Die in der Aufenthaltsgenehmigung aufgeführten Begleitpersonen haben das Recht, in Australien zu studieren und zu arbeiten.

Mit dem vorläufigen Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Inhaber (160) kann man sich nach Ablauf von mindestens 2 Jahren und unter gewissen Bedingungen auf ein permanentes Arbeitsvisum für Geschäftsleute bewerben, sofern man die bisherigen Bestimmungen erfüllt hat und denen des dauerhaften Visums ebenfalls gerecht wird. Zu den möglichen permanenten Visa gehören: