Für das permanente Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Gründer (845) steht das „Established Business in Australia (subclass 845)“, welches für Personen entwickelt wurde, die bereits ein vorläufiges Arbeitsvisum für Geschäftsleute und mindestens ein erfolgreiches Unternehmen in Australien besitzen, für das sie wiederum ein plausibles Eigentumsinteresse nachweisen können. Wenn man die Aufenthaltsgenehmigung (845) besitzt, kann man dauerhaft mit seiner Familie auf dem 5. Kontinent leben. Achtung: Seit dem 01. Juli 2012 kann diese Aufenthaltsberechtigung nicht mehr beantragt werden, da diese ausläuft! Auf SkillSelect findet man allerdings neue Arbeitsgenehmigungen.

Inhaltsverzeichnis

Bedingungen

In der folgenden Übersicht kann man sich über die grundsätzlichen Kriterien des permanenten Arbeitsvisums für Geschäftsleute als Gründer (845) informieren. Diese müssen durch entsprechende Nachweise zusammen mit dem Antrag eingereicht werden:

  1. 51% eines Betriebes, mit einem jährlichen Umsatz, der geringer als 400.000 AUD ist
  2. 30% eines Betriebes, mit einem jährlichen Umsatz, der höher als 400.000 AUD ist
  3. 10% eines öffentlich börsennotierten Unternehmens

Berechtigungen

Mit Ausstellung des permanenten Arbeitsvisums für Geschäftsleute als Gründer (845) erhält man eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, die den Besitzer sowie dessen im Visum eingetragene Familienmitglieder berechtigt, dauerhaft in Australien mit den Rechten eines permanenten Anwohners zu leben (Anspruch auf Medicare, eingeschränkte Sozialleistungen etc.). Die betreffenden Angehörigen können demzufolge auf dem 5. Kontinent einer beliebigen Arbeit nachkommen, zur Schule gehen und studieren. Der Antragsteller darf in Australien ebenfalls arbeiten, beliebig oft ein- und ausreisen, im Land ein Studium absolvieren sowie im Land ein Unternehmen gründen. Darüber hinaus muss man das „Five Year Resident Return Visa (subclass 155)“ beantragen, wenn man den 5. Kontinent nach 5 Jahren verlässt und wieder betreten möchte.