Für das permanente Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Gründer (845) steht das „Established Business in Australia (subclass 845)“, welches für Personen entwickelt wurde, die bereits ein vorläufiges Arbeitsvisum für Geschäftsleute und mindestens ein erfolgreiches Unternehmen in Australien besitzen, für das sie wiederum ein plausibles Eigentumsinteresse nachweisen können. Wenn man die Aufenthaltsgenehmigung (845) besitzt, kann man dauerhaft mit seiner Familie auf dem 5. Kontinent leben. Achtung: Seit dem 01. Juli 2012 kann diese Aufenthaltsberechtigung nicht mehr beantragt werden, da diese ausläuft! Auf SkillSelect findet man allerdings neue Arbeitsgenehmigungen.
Inhaltsverzeichnis
Bedingungen
In der folgenden Übersicht kann man sich über die grundsätzlichen Kriterien des permanenten Arbeitsvisums für Geschäftsleute als Gründer (845) informieren. Diese müssen durch entsprechende Nachweise zusammen mit dem Antrag eingereicht werden:
- Der Antragsteller muss eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung besitzen, mit dem er in Australien leben darf und bei dem es sich um kein Visum für spezielle Angelegenheiten, wie beispielsweise ein Grenz-, Diplomaten- oder Transit- oder Schiffspersonal-Visum handelt.
- Der Antragsteller kann auf eine allgemein erfolgreiche Karriere zurückblicken.
- Der Antragsteller muss innerhalb der letzten 12 Monate vor der Antragstellung für insgesamt 272 Tage (9 Monate) auf dem 5. Kontinent gelebt haben.
- Der Antragsteller sollte für einen Zeitraum von mindestens 18 Monaten, in maximal 2 australischen Hauptfirmen, ein direktes und konstantes Eigentumsinteresse mit Führungsabsichten besessen haben und immer noch besitzen sowie einen der folgenden Vermögensnachweise erbringen können:
- 51% eines Betriebes, mit einem jährlichen Umsatz, der geringer als 400.000 AUD ist
- 30% eines Betriebes, mit einem jährlichen Umsatz, der höher als 400.000 AUD ist
- 10% eines öffentlich börsennotierten Unternehmens
- Das australische Gesamtvermögen des Antragstellers (gegebenenfalls in Kombination mit einem Partner) betrug innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Antrag mehr als 250.000 AUD.
- Der Antragsteller und dessen eventueller Partner müssen in ein oder zwei australischen Hauptfirmen, innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Antrag, einen Gesamtumsatz von mehr als 100.000 AUD netto erzielt haben.
- Der Antragsteller war bisher in der Unternehmensführung aktiv involviert und verantwortlich für das allgemeine Management von seinen ein oder zwei Hauptgeschäften.
- Der Antragsteller und sein etwaiger Partner können eine rechtmäßige Karriere vorweisen, in der es zu keinerlei illegalen geschäftlichen Aktivitäten kam.
- Der Antragsteller muss in dem für das permanente Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Gründer (845) erforderlichen Punktetest (845) mindestens 65 Punkt erreichen. Weitere Informationen über den allgemeinen Punktetest erhält man in unserem Artikel Punktetest I auf Deutsch.
- Die Charakter- und Gesundheitsbedingungen sollten den vorgesehenen Regierungsauflagen entsprechen.
- Alle im Visum eingetragenen Personen und der Antragsteller müssen bei Vorhandensein der Volljährigkeit die australischen Werte & Gesetze öffentlich durch ihre Unterschrift anerkennen und zu diesem Zweck das Life in Australia book gelesen haben.
Berechtigungen
Mit Ausstellung des permanenten Arbeitsvisums für Geschäftsleute als Gründer (845) erhält man eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, die den Besitzer sowie dessen im Visum eingetragene Familienmitglieder berechtigt, dauerhaft in Australien mit den Rechten eines permanenten Anwohners zu leben (Anspruch auf Medicare, eingeschränkte Sozialleistungen etc.). Die betreffenden Angehörigen können demzufolge auf dem 5. Kontinent einer beliebigen Arbeit nachkommen, zur Schule gehen und studieren. Der Antragsteller darf in Australien ebenfalls arbeiten, beliebig oft ein- und ausreisen, im Land ein Studium absolvieren sowie im Land ein Unternehmen gründen. Darüber hinaus muss man das „Five Year Resident Return Visa (subclass 155)“ beantragen, wenn man den 5. Kontinent nach 5 Jahren verlässt und wieder betreten möchte.