Das vorläufige Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Geschäftsführer (161) ist die Übersetzung für „Senior Executives (Provisional) (subclass 161)“ und berechtigt seinen Besitzer, sich für bis zu 4 Jahr in Australien aufzuhalten, um hier eine Führungsposition zu besetzen. Bei der Person muss es sich um einen leitenden Angestellten aus einem erfolgreichen ausländischen Unternehmen handeln, die entsprechende Qualifikationen nachweisen kann und hierdurch in der Lage ist, das Unternehmen fachmännisch zu führen. Nach Erhalt dieser Arbeitserlaubnis kann man unter bestimmten Voraussetzungen ein permanentes Visum für Geschäftsleute beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Achtung: Diese Aufenthaltsgenehmigung läuft aus, weshalb alle Anträge, die nach dem 30. Juli 2012 eingereicht werden, automatisch ungültig sind! Auf SkillSelect kann man die neuen Arbeitsberechtigungen finden.
Bedingungen
Der Antragsteller eines vorläufigen Arbeitsvisums für Geschäftsleute als Geschäftsführer (161) muss die folgenden Bedingungen erfüllen und diese auch bei der Antragstellung durch entsprechende Beweise glaubhaft darstellen können:
- Der Antragsteller darf sich nicht in Australien befinden, wenn er den Antrag einreicht und die Aufenthaltsgenehmigung ausgehändigt bekommt, es sei denn er besitzt ein Visum für Schüler, Studenten & Azubis.
- Der Antragsteller darf das Alter von 45 Jahren noch nicht erreicht haben.
- Der Antragsteller muss entsprechende Qualifikationen in der englischen Sprache vorweisen können, indem er entweder Englisch als Muttersprache hat, in dem IELTS Test bei allen 4 Bereichen mindestens die Benotung 5 erreichte oder ein Zertifikat der NAATI vorweisen kann.
- Der Antragsteller sollte den zuständigen Bundesstaat oder das jeweilige Territorium über sein Vorhaben unterrichtet und es hier angemeldet haben.
- Der Antragsteller muss eine eindeutig und allgemein erfolgreiche Karriere vorweisen.
- Der Antragsteller sollte bestimmte Führungsqualifikationen besitzen.
- Der gesamte Gewinn des Antragstellers, eventuell kombiniert mit dem des Partners, muss einen Mindestwert von 800.000 AUD netto haben und darüber hinaus legal erwirtschaftet worden sein. Außerdem muss dieses Geld innerhalb von 2 Jahren nach der Ausstellung des Visums (161) nach Australien transferiert werden.
- Der Antragsteller muss zusätzlich mindestens 100.000 AUD besitzen, um sich auf dem 5. Kontinent niederlassen und selbstständig versorgen zu können.
- Der Antragsteller und dessen eventueller Partner dürfen nicht in illegalen geschäftlichen- oder Investitionsunternehmungen verwickelt gewesen sein.
- Der Antragsteller muss die Absicht besitzen, eine führende Position in einem Unternehmen in Australien zu besetzen, bei der er direkt und fortlaufend in die Leitung eingebunden ist.
- Der Antragsteller soll beweisen, dass es für ihn notwendig ist, vorübergehend auf dem 5. Kontinent zu leben, um hier den jeweiligen geschäftlichen Aktivitäten nachzukommen.
- Der Antragsteller muss bestimmte gesundheitliche und charakterliche Eignungen besitzen.
- Der Antragsteller und jede weitere im Visum eingetragene Person, die bereits das 18. Lebensjahr erreicht hat, muss das Life in Australia book lesen und hiernach die australischen Gesetze & Werte mit einer offiziellen Unterschrift akzeptieren.
Hinweis: Die Immigrationsbehörde von Australien bietet den Antragstellern eine Checkliste (161) an, in der man alle essenziellen Informationen bezüglich der erforderlichen Bedingungen und Nachweise erhält, um einen vollständigen Antrag einreichen zu können.
Berechtigungen
Mit dem vorläufigen Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Geschäftsführer (161) darf man sich für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren in Australien aufhalten, man kann so oft es einem beliebt ein- und ausreisen, bestimmte Familienmitglieder mitbringen, welche hier studieren und arbeiten dürfen und man ist berechtigt, ein neues oder bereits existierendes Unternehmen aufzubauen.
Wenn man die Arbeitsgenehmigung (161) mindestens 2 Jahre lang beansprucht hat, so ist es unter gewissen Bedingungen möglich, ein permanentes Arbeitsvisum für Geschäftsleute zu beantragen, sofern man die bisherigen Visa-Bestimmungen erfüllt hat und die Obliegenheiten des dauerhaften Visums ebenfalls einhalten kann. In solch einem Fall hat man die Wahl zwischen den folgenden beiden permanenten Visa:
- Geschäftsleute als Inhaber (890)
- Geschäftsleute als regionale Inhaber mit Sponsor (892)
- Hier gelangt man zu dem Antrag für das vorläufige Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Geschäftsführer (161).