Australien erfreut sich als Reiseziel bei jungen Erwachsenen an großer Beliebtheit. Der Traum von den unendlichen Weiten des Outback und der Nähe zum Meer ist aber nicht nur für einen Urlaub reizvoll. Viele wollen länger bleiben und das Land intensiver kennenlernen. Neben einem Work-and-Travel-Programm bietet sich die Arbeit als Au-pair an. Im Voraus gibt es allerdings eine Vielzahl von Dingen, die zu regeln sind. Auch wenn die Euphorie und Lust auf die Zeit als Au-pair groß sind, bremsen Behördengänge und organisatorische Faktoren die Vorfreude oftmals aus. Doch wer sich rechtzeitig über sein Visum sowie die Voraussetzungen für eine Einreise nach Australien in Foren wie gutefrage.net informiert und diesen Beitrag sorgfältig liest, kann sein Abenteuer entspannt angehen.

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Working Holiday Visum für Au-pair oder Work and Travel

Während man beim Work and Travel durch Australien reist und immer mal wieder seine Arbeitsstelle wechselt, ist man als Au-pair meist den gesamten Auslandsaufenthalt über in der gleichen Gastfamilie. Auch wenn man meinen könnte, dass diesbezüglich des Visums einen Unterschied macht, weil es einen festen Wohnsitz und Arbeitsplatz gibt, so wird dennoch nicht unterschieden. Für beide Programme eignet sich am besten ein Working Holiday Visum. Mit diesem kann man jedoch höchstens ein halbes Jahr durchgehend bei dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt sein.

Für dieses Visum, dem auf der Homepage der australischen Regierung die „Subclass 417“ zugeordnet wird, gelten vor allem folgende Bedingungen:

Eine finanzielle Absicherung ist erforderlich für die Einreise

Für die Bezahlung der Gebühren des Visums braucht man eine Kreditkarte. Zurzeit liegen die Kosten für diese spezielle Aufenthaltsgenehmigung bei rund 300 Euro. Das Geld, welches man neben dem Visum für eine Einreise nach Australien benötigt, dient als Absicherung. So wird von der australischen Behörde ein Betrag von 5.000 australischen Dollar veranschlagt (rund 3.700 Euro), der garantieren soll, dass der Einreisende im Ernstfall von niemandem abhängig ist. Allerdings kann dieser Betrag mit der Länge des Aufenthalts variieren. Die finanzielle Situation des Einreisenden kann durchaus stichprobenartig am Flughafen kontrolliert werden. Deswegen ist es sinnvoll, einen Kontoauszug mit sich zu führen, der den entsprechenden Geldbetrag ausweisen kann und maximal einen Monat alt ist.

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