Die Fluggastrechte, festgeschrieben in einer seit Februar 2005 geltenden Verordnung, dienen der Stärkung der Ansprüche von Passagieren bei Nichtbeförderung (etwa aufgrund von Überbuchung), Annullierung oder Verspätung auf einem Linien-, Charter- oder Billigflug. Zur Anwendung kommt dieses Gesetz auch bei Reisen nach Australien oder Neuseeland, vorausgesetzt, die Maschine startet in einem EU-Land. Folgend stellen wir eine kleine Einführung in die Rechte eines Fluggastes zur Verfügung.

Inhaltsverzeichnis

Umfang der finanziellen Ansprüche

Nichtbeförderung

Das Fluggastrecht impliziert, dass bei Nichtbeförderung zum Ankunftsflughafen der Passagier Anspruch auf die Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises oder auf die nächste, frühestmögliche Beförderung zum Zielort hat, etwa durch Umbuchung auf eine andere Maschine. Darüber hinaus sind, unabhängig vom Ticketpreis, Entschädigungszahlungen in der Höhe von 600 Euro (da es sich um eine Strecke außerhalb der EU ab 3500 Kilometer handelt) vorgesehen. Wird ein Alternativflug angeboten, der bis zu vier Stunden später startet, vermindert das die Entschädigungszahlung um 50 Prozent.

Annullierung

Wird der geplante Flug annulliert, hat man als Fluggast ein Recht auf Erstattung des Ticketpreises oder auf die nächste frühestmögliche Beförderung zum Zielort, darüber hinaus auf kostenlose Versorgung sowie eine Übernachtung im Hotel, falls nötig. Die Beträge der Entschädigungszahlungen sind, ebenfalls unabhängig vom Ticketpreis, dieselben wie bei Nichtbeförderung. Diese stehen dem Passagier zu, wenn er nicht bis spätestens 14 Tage vor dem Abflug verständigt wurde.

Werden aufgrund von Nichtbeförderung oder Annullierung Ausweichflughäfen von der Fluggesellschaft angeboten, hat diese sämtliche Kosten des Transfers zu dem ursprünglichen Zielflughafen zu tragen.

Verspätung

Im Falle einer Verspätung erhält der Passagier, sofern er selbst rechtzeitig eingecheckt hat, eine kostenlose Versorgung sowie eine Übernachtung im Hotel, falls nötig. Dies gilt jedoch nur bei einer Verspätung von vier Stunden und mehr (da es sich um eine Strecke außerhalb der EU ab 3500 Kilometer handelt). Zudem kann in so einem Fall auch ein Schadenersatz geltend gemacht werden, sofern nachweislich ein verschuldeter Schaden eingetreten ist und die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist. Hierzu erging unlängst ein wegweisendes Urteil des EuGH: Wenn ein Flug als Einheit gebucht wurde, steht den Passagieren die Leistung zu.

Kein Anspruch entsteht durch das Fluggastrecht, wenn die Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung aufgrund von Streik, schlechten Wetterbedingungen oder anderen Sicherheitsrisiken wie beispielsweise politische Instabilität verursacht wird.

Abwicklung der Flugkosten-Rückerstattung

Erstattet werden sämtliche Beträge an Entschädigungszahlungen in bar, per Scheck oder Überweisung sowie in Reisegutscheinen - allerdings nur mit dem Einverständnis des Passagiers. Das Fluggastrecht besagt, dass die Abwicklung innerhalb von sieben Tagen zu erfolgen hat. Leider versuchen Fluggesellschaften immer wieder, Fluggästen die Zahlung zu verweigern - zum Teil mit äußerst fadenscheinigen Gründen. Bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche einer Flugverspätung helfen das Verbraucherinkasso oder darauf spezialisierte Unternehmen, die bei der Prozessabwicklung das nötige Wissen und entsprechende Erfahrung mitbringen. Darüber hinaus arbeiten diese Dienstleister mit fachlich kompetenten Anwälten zusammen, die notfalls auch vor Gericht ziehen und Anklage erheben. Des Weiteren kann man sich zum Thema 'Fluggastrecht' jederzeit an das Luftfahrt-Bundesamt wenden, die einem ebenfalls bei der Durchsetzung von Ansprüchen zur Seite stehen.

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Flughafen-Transitbereich-Mann-Flugzeugstart

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