Das Arbeitsvisum für Fachpersonal aus Neuseeland kann von neuseeländischen Staatsangehörigen beantragt werden, wenn sie als qualifizierte Fachkraft in Australien einen Beruf ausüben und leben möchten. Die australische Immigrationsbehörde hat diese Personengruppen Aufenthaltsgenehmigungen vorgesehen, die von Personen beantragt werden können, welche sich außerhalb Australiens befinden. In diesem Artikel findet man nähere Informationen zu diesem Thema und erhaltet zudem einen Überblick über alle Möglichkeiten.

Inhaltsverzeichnis

Bedingungen

Um als neuseeländischer Bürger ein Arbeitsvisum für Fachpersonal erhalten zu können, müssen wie gewohnt festgelegte Vorschriften befolgt und bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Bevor Antragsteller aus Neuseeland allerdings eine solche Aufenthaltsgenehmigung beantragen können, müssen sie sich zuerst eine Anerkennung ihrer beruflichen Fähigkeiten beschaffen. Die Anerkennung ihrer Qualifikationen muss von einer zuständigen Anerkennungsbehörde bereitgestellt werden. Um herauszufinden, welche Behörde für welchen Beruf zuständig ist, kann man sich mithilfe der "Qualifications and Skills Recognition" ausführlich informieren. Die ASRI ist eine spezielle Suchmaschine, mit der man nach diversen Beschäftigungsfeldern suchen kann und hierdurch alle wichtigen Kontaktstellen und notwendigen Informationen erhält.

Staatsangehörige Personen Neuseelands sollten sich eines der hier aufgelisteten Visa beantragen:

Obwohl es sich hierbei um Visa für Fachpersonal handelt, welche von Personen beantragt werden können, die sich außerhalb Australiens befinden, spielt es für Neuseeländer keine Rolle, ob sie sich während des Antrags außerhalb oder in Australien sind.

Hinweis: Auch neuseeländische Staatsangehörige, die ein "Special Category Visa (subclass 444)" besitzen, sind zusammen mit den in der Aufenthaltsgenehmigung eingetragenen Personen dazu berechtigt, während der Antragstellung, der Bearbeitung und der endgültigen Bewilligung in Australien zu sein.