Das Besuchervisum eVisitor (651) oder auch „eVisitor (subclass 651)“ kann von Personen beantragt werden, die einen Reisepass von bestimmten Ländern besitzen, sich zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht in Australien befinden und als Tourist in Australien reisen oder geschäftlichen Aktivitäten nachkommen möchten. Allerdings darf man nicht arbeiten sowie keine Dienstleistungen oder Güter der Öffentlichkeit zum Verkauf anbietet. Die Aufenthaltsgenehmigung ist insgesamt 12 Monate gültig und berechtigt den Besitzer zum mehrfachen Einreisen nach Australien für jeweils maximal 3 Monate am Stück. Im Gegensatz zur Electronic Travel Authority (601) ist der Antrag für das eVisitor (651) kostenfrei.
Inhaltsverzeichnis
eVisitor (651) Visa beantragen
Wer eine professionelle Unterstützung und einen unkomplizierten Bearbeitungsvorgang möchte, kann über den folgenden Link das eVisitor Visum für Australien beantragen.
Der Ablauf erfolgt in drei einfachen Schritten:
- Ausfüllen eines Online-Formulars
- Entrichten der anfallenden Gebühr
- Visum in Kürze erhalten
Weitere nützliche Informationen finden Sie in einem kurzen Video am Ende dieses Beitrags.
Bedingungen
Um ein Besuchervisum eVisitor (651) zu erhalten, muss man die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Der Antragsteller muss sich zum Zeitpunkt der Antragstellung und beim Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung außerhalb von Australien aufhalten.
- Der Antragsteller muss Australien nur vorübergehend wegen touristischer oder geschäftlicher Interessen besuchen wollen.
- Der Antragsteller muss einer der folgenden Nationalitäten angehören und einen gültigen Reisepass besitzen (Achtung: In sehr seltenen Fällen wird ein Scan des Reisepasses verlangt): Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechei, Ungarn, Vatikanstadt, Vereintes Königreich von Großbritannien, Zypern.
- Der Antragsteller muss die Gesundheitsauflagen erfüllen und darf nicht an Tuberkulose erkrankt sein, wenn er Australien bereist. Es ist zudem empfehlenswert eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, da man nicht kostenfrei von dem australischen Gesundheitssystem versorgt wird (Ausnahmen gelten für Länder mit gegenseitigen Gesundheitsabkommen).
- Der Antragsteller darf keine offenen Schulden an den australischen Staat haben oder muss deren Begleichung bereits eingeleitet haben.
- Es dürfen keine Vorstrafen im Strafregister des Antragstellers aufgeführt sein, bei denen eine Strafe von mehr als 12 Monaten auferlegt wurde. Tipp: Werden Straftaten im Führungszeugnis aufgezeigt, so sollte man statt dem eVisitor (651) das Besuchervisum (600) beantragen, um Probleme am Flughafen oder bei der Einreise nach Australien zu vermeiden.
- Beim Einreichen eines Visumantrags in Papierform müssen biometrische Fotos hinzugefügt werden. Beim Einreichen eines Online-Antrags sind solche Fotos jedoch nicht notwendig.
Berechtigungen
Das Besuchervisum eVisitor (651) berechtigt den Besitzer dazu, innerhalb von 12 fortlaufenden Monaten mehrmals nach Australien für jeweils 3 Monate am Stück einzureisen, um hier als Tourist oder Geschäftsperson zu agieren. Zu den touristischen Beschäftigungen zählen Urlaubs- und Freizeitaktivitäten sowie das Besuchen von Freunden und Familienangehörigen. In die Kategorie geschäftliche Unternehmungen gehören allgemeine Business- oder Anstellungsanliegen, die Regelung diverser Vertragsangelegenheiten, offizielle Regierungsbesuche sowie die Teilnahme an Konferenzen, Messen oder Seminaren (solange man nicht von den Veranstaltern für die Teilnahme bezahlt wird).
Wurde das Besuchervisum eVisitor (651) nun erfolgreich beantragt, dann sind nach dem Erhalt des Visums weiterhin die jeweiligen Konditionen zu beachten. Hält man sich nicht an diese Vorschriften, so kann die Aufenthaltsgenehmigung unter Umständen aberkannt werden. Man kann das eVisitor (651) leider nicht verlängern und sollte somit ein Besuchervisum (600) oder ein Arbeitsvisum für Geschäftsleute beantragen, wenn man länger als 3 Monate am Stück in Australien bleiben möchte. Ebenfalls darf man keine Familienmitglieder im Visum eintragen, um sie mit nach Australien zu bringen. Selbst minderjährige Personen müssen eine eigene Aufenthaltsgenehmigung bei der Einreise besitzen. Weiterhin dürfen keine Kurse oder Trainingseinheiten absolviert werden, die länger als 3 Monate andauern und man darf in Australien keiner Arbeit nachkommen, die von einem Staatsangehörigen Australiens oder von einem Bürger mit permanenter Aufenthaltsgenehmigung in Australien ausgeführt werden könnte.
Allerdings werden eingeschränkte freiwillige Arbeiten oder Beschäftigungen akzeptiert, die durch einen sehr hohen Spezialisierungsgrad nicht ohne weiteres von einer anderen Person ausgeübt werden können. Zu den anerkannten freiwilligen Arbeiten zählen Jobs, die indirekt mit touristischen Aktivitäten verknüpft sind, nicht gegen Bezahlung von einem australischen Bürger ausgeführt werden könnten und für die man kein Gehalt als Bezahlung erhält. Als Aufwandsentschädigung für freiwillige Arbeiten können jedoch Mahlzeiten, eine Unterkunft und ein kleines Taschengeld zur Verfügung gestellt werden.
Infos zu Antrag, Reisepass & elektronischem Speicherverfahren
Das Besuchervisum eVisitor (651) ist ein elektronisch abgespeicherte Aufenthaltsgenehmigung, bei dem es nicht nötig ist, den Antrag in Form von Papierformularen einzureichen. In der Regel beantragt man es online, muss somit auch keine Gebühren für die Bearbeitung zahlen und es ist zudem kein festes Visum oder ein Stempel im Reisepass notwendig. Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden. Nach der Einreichung erhält man eine Transaction Reference Number (TRN). Die Bearbeitungszeit beträgt normalerweise 2 bis 10 Werktage. Bestimmte Autoritäten wie Reisebüros, australische Botschaften im Ausland oder Fluggesellschaften können bei Bedarf das Visum abfragen und Einsicht erhalten. Nach dem Erhalt des Besuchervisums eVisitor (651) bekommt man zur Vervollständigung der Unterlagen eine Bestätigung per E-Mail, in der zudem die Nummer, die Gültigkeit und die Konditionen der Aufenthaltsgenehmigung aufgeführt sind. Man sollte eine Kopie dieser Bestätigung während der gesamten Reise mit sich führen.
Weiterhin sollte man wissen, dass das Besuchervisum eVisitor (651) direkt mit der Reisepassnummer verbunden ist, die bei der Antragstellung angegeben wurde. Daraus folgt, dass man mit exakt demselben Reisepass nach Australien einreisen muss! Sollte man jedoch aus irgendeinem Grund vor Antritt der Reise einen neuen Pass beziehungsweise eine neue Passnummer zugewiesen bekommen, so muss man die zuständigen Behörden noch bevor man nach Australien einreist hierüber unterrichten, da es sonst zu erheblichen Komplikationen bei der Einreise und auch am Flughafen kommen kann.
- Hier gelangt man zum Antrag für das Besuchervisum eVisitor (651).
Erste Eindrücke im Video
