Mit dem Besuchervisum (600) kann man für einen Zeitraum von 3, 6 oder 12 Monaten nach Australien reisen. Man ist berechtigt, touristischen oder geschäftlichen Aktivitäten nachzugehen und Freunde sowie Familienmitglieder zu besuchen. Diese Aufenthaltsgenehmigung setzt sich aus vier Strömungen zusammen, die für Touristen, Geschäftsleute, Familienangehörige mit Sponsor und an organisierten Reisen teilnehmenden Chinesen infrage kommen. Anträge können sowohl außerhalb als auch innerhalb Australiens gestellt werden. Bestimmte Nationalitäten dürfen ihren Antrag zudem online einreichen. Das Besuchervisum (600) ersetzt die am 23. März 2013 abgeschafften Besuchervisa (676), (679), (456) und (459). Sollte man eine der alten Reiseberechtigungen besitzen, so sind diese weiterhin unter den ursprünglich ausgestellten Bedingungen gültig. Die Antragskosten belaufen sich in der Regel auf A$140 (Antragsteller außerhalb von Australien) bis hin zu A$355 (Antragsteller in Australien) und im ‚Frequent Traveller Stream‘ auf A$1045, was jedoch für deutsche Staatsangehörige normalerweise nicht relevant ist. Für medizinische Behandlungen und Transitaufenthalte müssen andere Aufenthaltsgenehmigungen beantragt werden.
Inhaltsverzeichnis
Visaberatung
Ihr Visitor Visum (600) unkompliziert über Visaberater beantragen
Visapath Australia ist auf australische Visa spezialisiert und übernimmt die gesamte Abwicklung des Visumsantrages für Sie.
- Einfache Online Beantragung komplett auf deutsch
- Beratung und Support durch deutschsprachige Ansprechpartner
- Einreichung und vollständige Abwicklung des Visumantrages durch qualifizierte und registrierte Visaberater nach Durchsicht der Daten
- Bearbeitung von Rückfragen der australischen Behörden im Zusammenhang mit dem Visumsantrag
We make it easy
Visaberatung
Allgemeine Bedingungen
Alle Antragsteller müssen für die Ausstellung des Besuchervisums (600) die folgenden allgemeinen Bedingungen erfüllen:
- Der Antragsteller muss genügend finanzielle Mittel besitzen, um sich während des Aufenthalts in Australien zu finanzieren.
- Der Antragsteller muss die ehrliche Absicht besitzen, auf dem 5. Kontinent die Aktivitäten der im Antrag angegebenen Strömung auszuüben.
- Der Antragsteller muss bestimmte Gesundheits- und Charakterauflagen erfüllen. Alle gesundheitsbezogenen Kosten sind selber zu tragen, weshalb eine Auslandskrankenversicherung für den Aufenthalt empfohlen wird. Bei Anfrage der zuständigen Behörde muss man zudem Gesundheitszertifikate sowie polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen.
- Der Antragsteller darf keine Schulden an den australischen Staat haben oder muss die Zahlung dieser bereits in die Wege geleitet haben.
- Befindet sich der Antragsteller außerhalb Australiens, so muss er auch zum Zeitpunkt des Erhalts des Visums außerhalb Australiens sein. Reicht man den Visumsantrag jedoch in Australien ein, so muss man entsprechend beim Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung in Australien sein.
Strömungen & spezifische Bedingungen
Das Besuchervisum (600) ist für verschiedene Personengruppen erhältlich. Aus diesem Grund sollte man in seinem Visum-Antrag diejenige der 4 Strömungen angeben, die am besten zur vorhandenen Situation passt. Im Folgenden findet man eine Auflistung der Strömungen mit den dazugehörigen Bedingungen.
1. Touristen
Die Strömung für Touristen können Personen beantragen, die nach Australien reisen möchten, um Urlaub, Freizeitaktivitäten oder Familienbesuche zu unternehmen. Familienbesuche sind bei dieser Strömung des Besuchervisums (600) nur für Eltern oder Stiefeltern eines australischen Staatsangehörigen, eines permanenten Anwohners von Australien und Eltern neuseeländischer Staatsangehöriger erhältlich (alle anderen Familienbesuche siehe Strömung 3. Familienangehörige mit Sponsor). Zum Zeitpunkt der Antragstellung kann man sich sowohl innerhalb (1. Fall) als auch außerhalb (2. Fall) von Australien aufhalten. Der Antragsteller muss sich bei der Ausstellung des Visums beim 1. Fall innerhalb und beim 2. Fall außerhalb des roten Kontinents befinden.
2. Geschäftsleute
Die Strömung für Geschäftsleute kann von Personen in Anspruch genommen werden, die für kurzzeitige Businessaufenthalte und bestimmte Tätigkeiten (siehe Berechtigungen für 2. Geschäftsleute) nach Australien reisen möchten. Zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Ausstellung des Besuchervisums (600) muss man sich außerhalb von Australien befinden. Antragsteller sind verpflichtet, ihren Businesshintergrund, einen guten geschäftlichen Grund für die Reise und das Ausüben von einer oder mehrerer der folgenden Geschäftstätigkeiten vorzuweisen:
- Allgemeine geschäftliche Erkundigungen oder Anstellungsbelange
- Nachforschungen, Verhandlungen, Unterzeichnungen oder Besprechungen von geschäftlichen Verträgen
- Tätigkeiten, die in direkter Verbindung mit einem offiziellen Regierungsbesuch stehen
- Die Teilnahme an Konferenzen, Messen oder Semiaren (diese darf jedoch von den Organisatoren in Australien nicht vergütet werden)
Die folgenden Aktivitäten dürfen nicht ausgeführt werden:
- Für ein in Australien ansässiges Unternehmen/ eine Person Arbeiten ausführen, Güter zur Verfügung stellen oder Dienstleistungen anbieten
- Während des Australienaufenthalts Güter oder Dienstleistungen an die allgemeine Öffentlichkeit zu verkaufen
3. Familienangehörige mit Sponsor
Die Strömung für Familienangehörige mit Sponsor können Personen nutzen, die zum Besuchen der Familie nach Australien reisen möchten. Zum Zeitpunkt der Bewerbung und der Entscheidung zur Ausstellung des Besuchervisums (600) darf man sich nicht auf dem 5. Kontinent aufhalten. Antragsteller benötigen einen zulässigen Sponsor, der bei Verlangen eine Kaution hinterlegt. Nach der Einreise in Australien ist es nicht möglich, während des Aufenthalts ein anderes Visum für den roten Kontinent zu beantragen. Darüber hinaus muss der Antragsteller:
- die reine Absicht haben, nach Australien als Besucher einzureisen
- die Familie besuchen
- von einem berechtigten Verwandten oder australischen Staatsbediensteten gesponsort werden
Der Sponsor
Der Sponsor muss sich bewerben, um als solcher für den Antragsteller agieren zu dürfen. Er garantiert dafür, dass der Antragsteller sich an alle Auflagen des Besuchervisums (600) hält und Australien vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung verlassen wird. Darüber hinaus übernimmt der Sponsor die Verantwortung für alle durch den Antragsteller verursachten finanziellen Verpflichtungen gegenüber Australien. Durch eine schriftliche Benachrichtigung kann der Sponsor zur Hinterlegung einer Kaution aufgefordert werden. Dies muss noch vor der Ausstellung des Visums geschehen. Die Höhe der Kaution beträgt in den meisten Fällen 5.000 bis 15.000 AUD pro Person und wird von der zuständigen Abteilung festgelegt. Man kann nur eine Person zur selben Zeit sponsern. Ausnahmen gelten, wenn es sich um jemanden aus der Familieneinheit des Antragstellers handelt (Familienoberhaupt, Partner des Familienoberhaupts und deren abhängige Kinder). Verstößt der Antragsteller gegen die Konditionen der Aufenthaltsgenehmigung, so kann der Sponsor für 5 Jahre nicht mehr als solcher für das Besuchervisum (600) agieren und verliert die Kaution. Der Sponsor muss die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Der Sponsor muss ein Staatsangehöriger oder ein permanenter Bürger Australiens sein, der mindestens 18 Jahre alt ist und bereits mehr als 2 Jahre auf dem roten Kontinent gelebt haben.
- Der Sponsor muss einer der beiden folgenden Personengruppen angehören: 1. Ein enger Verwandter des Antragstellers (adoptierte und angeheiratete Familienangehörige werden anerkannt): Partner, Elternteil, Kind, Geschwister, Großelternteil, Großkind, Tante, Onkel, Nichte oder Neffe; oder 2. Ein Verwandter einer Person, die Mitglied der Familieneinheit des Antragstellers ist und ebenfalls einen Antrag für ein Besuchervisum (600) stellt
- Darüber hinaus kann der Antragsteller von den folgenden vier Institutionen/ Personengruppen gesponsert werden: 1. Mitglied des australischen Parlaments; oder 2. Mitglied der gesetzgebenden Versammlung des Australian Capital Territory oder des Northern Territory; oder 3. Bürgermeister; oder 4. Regierungsbehörde oder Instrumentalität des Commonwealth oder eines Staates oder Territoriums von Australien
4. Zugelassene Reiseziele für Chinesen
Die Strömung „Zugelassene Reiseziele für Chinesen“ können Staatsangehörige der Volksrepublik China beantragen, die mit einer organisierten Tour eines registrierten Stellvertreters des China Approved Destination Status Scheme nach Australien reisen. Der Antragsteller muss sich zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Ausstellung des Besuchervisums (600) in China befinden.
Berechtigungen
Bei dem Besuchervisum (600) handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung für Australien. Die Laufzeit beträgt 3, 6 oder 12 Monate. Die Behörde teilt dem Antragsteller die genehmigte Gültigkeitsdauer mit und ob man das Land während dieser einfach oder mehrfach betreten darf. Man kann beispielsweise Urlaubsaktivitäten, Besuche von Freunden oder Familie, geschäftliche Tätigkeiten und die Teilnahme von bis zu 3-monatigen Studien- oder Lehrgängen ausüben. Da es nicht möglich ist, Familienmitglieder im Visum einzutragen, müssen diese bei Bedarf eine eigene Reisebefugnis anfordern. Antragsteller der Strömung Familienangehörige mit Sponsor sind verpflichtete, die sie begleitenden Familienmitglieder im Visum-Antrag aufzuführen. Wenn dem Visum die Kondition „no further stay“ auferlegt wurde, kann man die Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängern und ein weiteres Visum erst nach dem Verlassen des roten Kontinents beantragen.
Während der gesamten Reise muss man denselben Reisepass mit derselben Passnummer besitzen, da das Besuchervisum (600) mit der im Antrag angegebenen Passnummer verbunden ist. Sollte man also nicht mit demselben Reisepass einreisen, den man beim Antrag angegeben hat, so muss man die Daten des neuen Passes dem zuständigen Department vor der Einreise mitteilen. Das beantragte Visum wird nur so mit dem neuen Pass verknüpft.
Im Folgenden findet man die spezifischen Tätigkeiten der einzelnen Strömungen, die man mit dem Besuchervisum (600) in Australien ausüben darf.
1. Touristen
- Urlaubsaktivitäten, Familienmitglieder und Freunde besuchen
- Bis zu 3 Monate an Studien- oder Lehrgängen teilnehmen
- Das Ausführen von freiwilligen, unbezahlten Arbeiten. Als Gegenleistungen können lediglich Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin darf es sich nicht um eine Arbeitsstelle handeln, die sonst ein australischer Bürger gegen Bezahlung annehmen könnte.
2. Geschäftsleute
- Das Ausführen der folgenden Geschäftstätigkeiten: Allgemeine Geschäfts- sowie Einstellungsangelegenheiten, verschiedene Vertragsangelegenheiten, offizielle Regierungsbesuche und die Teilnahme an Konferenzen, Messen sowie Seminaren, für die man nicht von den Organisatoren bezahlt wird. Es ist nicht zulässig, von einem australischen Unternehmen angestellt zu sein oder eine solche Serviceleistung auszuüben. Ebenfalls darf man keine Dienstleistungen oder Sachgüter an die Öffentlichkeit verkaufen.
- Bis zu 3 Monate an Studien- oder Lehrgängen teilnehmen
3. Familienangehörige mit Sponsor
- Familienmitglieder und Freunde besuchen
- Urlaubsaktivitäten
- Bis zu 3 Monate an Studien- oder Lehrgängen teilnehmen
4. Zugelassene Reiseziele für Chinesen
- Staatsangehörige der Volksrepublik China dürfen mit einer organisierten Tour eines registrierten Stellvertreters des Approved Destination Status Scheme nach Australien reisen
Antragstellung
Anträge für das Besuchervisum (600) müssen von den meisten Nationalitäten, zu denen auch Deutsche, Schweizer und Österreicher gehören, online gestellt werden. Beim Einreichen eines Online-Antrags empfiehlt es sich, einen Scan des Reisepasses hinzuzufügen (biometrische Fotos sind nicht mehr notwendig). Die Gebühr für Onlineanträge ist mit einer Kreditkarte zu bezahlen.
Nur bestimmte Länder haben noch keinen Zugriff auf die Bearbeitung mit dem Onlineverfahren und müssen daher den Postweg verwenden. Hierbei müssen die entsprechenden Papierformulare der passenden Strömung ausgefüllt und mit allen erforderlichen Dokumenten (biometrische Fotos sind hierbei notwendig) sowie der Gebühr an die nächste zuständige Behörde gesendet werden (Achtung: Kein Bargeld versenden! Zahlung ist beispielsweise als Scheck möglich). Nach Erhalt der Unterlagen wird eine Empfangsbestätigung ausgestellt.
Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen einer Woche und zwei Monaten. Das normale Besuchervisum (600) für Touristen erhält man in den meisten Fällen nach zwei Wochen, es kann sich jedoch auch um einen Monat handeln. Auf Verlangen ist man verpflichtet, weitere Informationen vorzulegen oder sogar an einem Interview teilzunehmen. Sobald die Entscheidung getroffen wurde, wird man von der zuständigen Institution in Kenntnis gesetzt und erhält weitere Informationen. Wichtige Änderungen (zum Beispiel Adress- oder Namensänderungen) sind immer umgehend mitzuteilen. Hier erhält man zudem Informationen über die genauen Bearbeitungszeiten.
Hier gelangt man zu dem Onlineantrag, den Antragsformularen für den Postweg, der Dokumenten-Checkliste und weiteren wichtigen Informationen über das Besuchervisum (600).
Verlängerung
Generell wird ein Besuchervisum nur verlängert, wenn der Gesamtzeitraum des Aufenthalts nicht mehr als 12 Monate beträgt. Ausnahmen gelten für außergewöhnliche Umstände. Für einen längeren Aufenthalt in Australien ist somit eine weitere Reisebefugnis notwendig. Sollte man bereits 12 Monate auf dem 5. Kontinent gewesen sein, so kann man vor dem Einreichen eines weiteren Visum-Antrags die nächste zuständige Behörde kontaktieren und einen weiteren Visum-Antrag einreichen. Allerdings ist der Erhalt einer sich direkt an den Zeitraum des ersten Besuchervisums (600) anschließenden weiteren Aufenthaltsgenehmigung (600) sehr unwahrscheinlich, da die Gefahr einer sogenannten ‚Schein-Residenz‘ besteht. Mit der Ausstellung einer weiteren Reiseerlaubnis erlöschen zudem die bisherigen Besuchervisa.