Der Antrag für das 1. & 2. Working Holiday Visum muss online auf der Webseite der australischen Immigrierungsbehörde gestellt werden. Wie der Ablauf des Verfahrens ist, welche Schritte man einleiten muss und welche Besonderheiten zu beachten sind, erfährt man in diesem Artikel.

Inhaltsverzeichnis

Visaberatung

Working Holiday Visum unkompliziert über Visaberater beantragen

Visapath Australia ist auf australische Visa spezialisiert und übernimmt die gesamte Abwicklung des Visumsantrages für Sie.

  • Einfache Online Beantragung komplett auf deutsch
  • Beratung und Support durch deutschsprachige Ansprechpartner
  • Einreichung und vollständige Abwicklung des Visumantrages durch qualifizierte und registrierte Visaberater nach Durchsicht der Daten
  • Bearbeitung von Rückfragen der australischen Behörden im Zusammenhang mit dem Visumsantrag
We make it easy

Wie beantrage ich ein Working Holiday Visum?

Um das 1. Working Holiday Visum beantragen zu können, muss sich der Bewerber zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Aushändigung der Aufenthaltsgenehmigung außerhalb von Australien befinden und den Antrag ebenfalls außerhalb von Down Under einreichen. Wenn die Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt wurde, hat man insgesamt 12 Monate Zeit nach Australien einzureisen, wobei diese 12 Monate nicht überschritten werden können. Erst ab dem Moment, in dem man das Land betritt, beginnen die eigentlichen 12 Monate Laufzeit des Working Holiday Visums, während denen man beliebig oft das Land verlassen und erneut einreisen kann. Sollte man einen Kurztrip in ein anderes Land machen, so läuft das Working Holiday Visum weiter. Es kann also nicht unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden.

Der Online-Antrag

Für den Online-Antrag des Working Holiday Visums benötigt man:

Weitere wichtige Infos im Überblick findet man HIER.

Der Online-Antrag wird auf der Webseite der australischen Immigrationsbehörde auf Englisch ausgefüllt und nach Fertigstellung abgeschickt. Nach einer erfolgreichen Versendung erhält man umgehend eine „Transaction Reference Number“, mit der man stets seinen Bearbeitungsstatus abfragen kann. Der Bearbeitungsstatus lautet nach Absenden des Online-Antrags stets „finalized“. Dies ist jedoch unabhängig davon, ob das Visum erteilt und der Antrag genehmigt, oder ob er abgelehnt wird. Wenn eine endgültige Entscheidung getroffen wurde, so erhält man den Bescheid mit allen nötigen Informationen per E-Mail (IMMI Grant Notification).

Da die Anträge automatisiert bearbeitet werden, ist die Bearbeitungszeit in der Regel sehr kurz. Allerdings kann sie im Einzelfall auch mehrere Monate betragen, falls beispielsweise Unterlagen nachgereicht werden müssen, wenn eine Gesundheitsprüfung verlangt wird oder es zu stichprobenartigen Intensivchecks kommt.

Tipp: Beim Ausfüllen des Online-Antrags ist unbedingt zu beachten, dass keine Umlaute, wie ä, ö, oder ü und auch kein ß verwendet werden.

Kontaktdaten der Australischen Botschaft in Berlin

Australische Botschaft
Wallstraße 76 - 79
10179 Berlin

Öffnungszeiten der Botschaft in Berlin: Montag - Freitag 8:30 - 17:00 Uhr

Telefonzentrale: Montag - Freitag 8:30 - 13:00 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

Visainformationsdienst: Tel: +44 (0)20 742 036 90 / Fax: +49 (0)30 224 892 92

Besonderheiten beim Antrag des 2. Working Holiday Visums

Beim Antrag des 2. Working Holiday Visums gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten. Die Bewerbung kann sowohl außerhalb als auch innerhalb Australiens gestellt werden. Wenn man den Antrag außerhalb stellt, so sollte man bei Erhalt ebenfalls nicht in Down Under sein. Beantragt man das 2. Working Holiday Visum in Australien, zum Beispiel bevor das 1. Working Holiday Visum ausläuft, so muss man sich zum Zeitpunkt der Aushändigung auf dem roten Kontinent aufhalten. Es gibt 3 Situationen mit dazugehörigen Auflagen, in denen das 2. Working Holiday Visum beantragt werden kann:

  1. Der Antragsteller besitzt das 1. Working Holiday Visum und befindet sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in Australien. → Nach Erhalt des 2. Working Holiday Visums kann man sich für insgesamt 24 Monate im Land aufhalten. Dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an welchem der 5. Kontinent mit dem 1. Working Holiday Visum betreten wurde.
  2. Der Antragsteller besitzt nicht das 1. Working Holiday Visum und befindet sich zum Zeitpunkt der Bewerbung innerhalb Australiens. → Nach der Ausstellung, Erhalt des 2. Working Holiday Visums darf man sich für insgesamt 12 Monate in Down Under aufhalten. Dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an welchem die Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt wird.
  3. Der Antragsteller befindet sich nicht in Australien. → Nach dem Erhalten des 2. Working Holiday Visums kann man innerhalb von 12 Monaten einreisen und ab dem ersten Eintritt für 12 Monate auf dem roten Kontinent verweilen.

Hauptübersicht

Hinweis: Hier geht es zu unserem Übersichtsratgeber mit wichtigen Infos zu dem begehrten Visum für Work & Traveller:

Erste Eindrücke im Video

Ayers-Rock_1