2. Working Holiday Visum Australien: Notwendige Bedingungen
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Um das 2. Working Holiday Visum für Australien zu erhalten, muss man bereits während der Laufzeit des 1. Working Holiday Visums bestimmte Bedingungen erfüllen. Und zwar muss der Antragsteller insgesamt 3 Monate oder 88 Tage in einer bestimmten Region Australiens eine spezielle Tätigkeit ausgeübt haben. In diesem Artikel erfährt man, welche Gebiete und welche Jobs von der australischen Regierung anerkannt werden.
Visapath Australia ist auf australische Visa spezialisiert und übernimmt die gesamte Abwicklung des Visumsantrages für Sie.
Um das 2. Working Holiday Visum zu erhalten, muss man die folgen Bedingungen erfüllen:
Um das 2. Working Holiday Visum erhalten zu können, muss der Antragsteller spezielle Tätigkeiten vorweisen, die er während der Laufzeit des ersten Visums in Australien für 3 Monate beziehungsweise 88 Tage ausgeführt hat. Jeder Tag muss voll gearbeitet worden sein, wobei in der Regel mindestens 7 bis 8 Stunden als ein voller Arbeitstag zählen. Dies kann je nach Industrie unterschiedlich sein. Beispielsweise ergeben 2 halbe Tage zusammen einen ganzen Tag. Allerdings können Überstunden nicht als zusätzlicher Arbeitstag angerechnet werden. Man darf jedoch Arbeitstage bei verschiedenen Arbeitgebern zusammenrechnen.
Alle speziellen Tätigkeiten, die an oder nach dem 1. Dezember 2015 ausgeführt wurden, müssen zudem gemäß der relevanten australischen Gesetzgebung vergütet worden sein. Freiwillige Arbeit, die nach dem 1. Dezember ausgeführt wurde, wird nicht mehr zum Erhalt des 2. Working Holiday Visums anerkannt. Zur Ausstellung des Visums müssen zudem bestimmte Gehaltsnachweise eingereicht werden, die genauen Richtlinien entsprechen sollen.
Zu den anerkannten speziellen Tätigkeitsfeldern gehören:
Kultivierung von Tieren und Pflanzen
Fischerei und Perlenzucht
Baumschule und Baumfällarbeiten
Bergbau
Baugewerbe
Achtung: Alle unterstützenden Arbeiten in den speziellen Tätigkeiten, wie beispielsweise Buchhaltung, werden nicht anerkannt! Darüber hinaus muss es sich bei der ausgeübten speziellen Tätigkeit um die Hauptaufgabe des Jobs handeln.
Um die 3 Monate Arbeit in einer speziellen Tätigkeit für sein 2. Working Holiday Visum anerkannt zu bekommen, muss man die jeweilige Beschäftigung weiterhin in einer anerkannten Region Australiens ausgeführt haben. Bevor man also mit der Arbeit beginnt, sollte unbedingt nachgeschaut werden, ob der ausgewählte Job in einer der folgenden Gebiete angeboten wird. Sollte sich der Ort beziehungsweise die Postleitzahl jedoch nicht in der Aufzählung befinden, so wird die Tätigkeit in diese Gegend auch nicht anerkannt.
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