Working Holiday Visum Australien (417): Arbeits- & Reise-Visum
Das Working Holiday Visum Australien (417) ist für Personen geeignet, die in Down Under arbeiten und reisen möchten (Work & Travel). Die australische Regierung hat mit verschiedenen Ländern Vereinbarungen getroffen und gestattet Personen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren mit bestimmter Staatsangehörigkeit, unter gewissen Umständen in Australien zu arbeiten, zu reisen und auch kurzzeitige Lehrgänge zu besuchen. Auch deutsche Staatsbürger können das Working Holiday Visum (417) beantragen. Im folgenden Artikel werden die wichtigsten Bestimmungen und Berechtigungen aufgeführt, die man durch den Besitz der beliebten Aufenthaltsgenehmigung erhält.
Bedingungen
Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt werden, um das Working Holiday Visum Australien (417) zu erhalten:
- Der Antragsteller muss einer der folgenden Nationalitäten angehören: Belgien, Kanada, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Hong Kong, Irland, Italien, Japan, Republik Korea, Malta, Niederlande, Norwegen, Schweden, Taiwan, Vereintes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
- Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre und darf maximal 30 Jahre alt sein.
- Der Antragsteller muss sich zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie der Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung außerhalb von Australien befinden.
- Der Antragsteller darf bisher noch kein Working Holiday Visum (417) oder Work and Holiday Visum (462) besessen haben.
- Der Antragsteller sollte das Visum (417) nicht länger als 12 Monate vor der Einreise nach Australien beantragen, da man nach der Ausstellung nur 12 Monate Zeit hat, um den roten Kontinent zu betreten. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt das Working Holiday Visum automatisch.
- Der Antragsteller muss festgelegten Gesundheitskriterien entsprechen und sich bei Verlangen der australischen Regierung einer Untersuchung des gesundheitlichen Zustandes unterziehen. Solch eine Untersuchung wird in der Regel vorgenommen, wenn der Antragsteller einen Beruf in Australien ausüben sollte, bei dem man zwangsläufig engen Körperkontakt zu anderen Personen hat, also in Institutionen für kranke und hilfsbedürftige Menschen oder in Schulen jeglicher Art.
- Es wird empfohlen, dass der Antragsteller für seinen Aufenthalt in Australien eine entsprechende Auslandskrankenversicherung abschließt, da ausländische Personen nicht durch das australische Gesundheitssystem versichert sind.
- Der Antragsteller muss gewissen charakterlichen Anforderungen entsprechen.
- Der Antragsteller muss mindestens 5.000 AUD und ein Rückflugticket beziehungsweise Geld für ein Rückflugticket besitzen. Die australische Regierung kann entsprechende Nachweise über die finanzielle Situation des Antragstellers verlangen.
- Der Antragsteller muss die australischen Werte und Gesetze anerkennen.
Berechtigungen & Konditionen
Mit dem Working Holiday Visum erhält man verschiedene Berechtigungen. Nach der Ausstellung kann man innerhalb von 12 Monaten in Australien einreisen, sich danach für bis zu 12 Monate am Stück im Land aufhalten sowie innerhalb der Gültigkeitsdauer beliebig oft aus- und einreisen. Sollte man also während der Laufzeit einen Kurztrip in ein anderes Land unternehmen, so kann die Laufzeit der Aufenthaltsgenehmigung nicht unterbrochen und zu einem anderen Zeitpunkt fortgeführt werden. Ebenfalls hat man unter gewissen Umständen einen Anspruch auf Rentenleistungen. Während des gesamten Aufenthalts muss sich der Berechtigte aber auch an die Konditionen seines Visums halten, die gleichzeitig mit den Berechtigungen verknüpft sind. Wenn man gegen diese Regeln oder Grundsätze verstößt, so kann es zu einer Aberkennung des Working Holiday Visums führen. Zu den wichtigsten Konditionen gehören die folgenden:
- Konditionen zum Studieren: Man darf innerhalb von 12 Monaten maximal 4 Monate oder 17 Wochen studieren oder Kurse belegen.
- Konditionen zum Arbeiten: Man darf jede Art von legaler Arbeit oder ein Praktikum in Australien ausführen. In einem Zeitraum von 12 Monaten kann man bis zu 6 Monate lang bei ein und demselben Arbeitgeber arbeiten, wobei Ausnahmen in Franchiseunternehmen mit unterschiedlichen Standorten und in speziellen Sonderfällen gemacht werden können. Es spielt keine Rolle, ob man Vollzeit, Teilzeit oder in Schichten arbeitet und es wird vorausgesetzt, dass der Hauptgrund des Besuchs nicht das ständige Arbeiten ist.
Der Besitzer eines Working Holiday Visums (417) ist weiterhin nicht berechtigt, Angehörige jeglicher Art mit nach Australien zu nehmen. Sollte der Berechtigte von einer Person begleitet werden, so muss diese eine eigene Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Das 2. Working Holiday Visum
Man kann ein 2. Working Holiday Visum (417) beantragen beziehungsweise das 1. Working Holiday Visum verlängern, wenn man während der Laufzeit des 1. Visums für mindestens 3 Monate oder 88 Tage spezielle Tätigkeiten in gewissen Regionen Australiens ausgeführt hat. Mehr über die 2. Aufenthaltsgenehmigung, die anerkannten Tätigkeiten und Regionen erfährt man in dem Artikel 2. Working Holiday Visum: Notwendige Bedingungen
















