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Working Holiday Visum Australien (417): Arbeits- & Reise-Visum

Working Holiday Visum Australien

Working Holiday Visum Australien

Das Working Holiday Visum Australien (417) ist für Personen geeignet, die in Down Under arbeiten und reisen möchten (Work & Travel). Die australische Regierung hat mit verschiedenen Ländern Vereinbarungen getroffen und gestattet Personen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren mit bestimmter Staatsangehörigkeit, unter gewissen Umständen in Australien zu arbeiten, zu reisen und auch kurzzeitige Lehrgänge zu besuchen. Auch deutsche Staatsbürger können das Working Holiday Visum Australien (417) beantragen. Im folgenden Artikel werden die wichtigsten Bestimmungen und Berechtigungen aufgeführt, die man durch den Besitz des beliebten Arbeits- & Reise-Visums erhält.

Auflagen zum Erhalt des Working Holiday Visums Australien (417)

Welche Auflagen erfüllt werden müssen, um das Working Holiday Visum Australien (417) zu erhalten, erfährt man hier.

  • Der Antragsteller muss einer der folgenden Nationalitäten angehören: Belgien, Kanada, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Hong Kong, Irland, Italien, Japan, Republik Korea, Malta, Niederlande, Norwegen, Schweden, Taiwan, Vereintes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
  • Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre und darf maximal 30 Jahre alt sein.
  • Der Antragsteller muss sich zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie der Ausstellung seines Working Holiday Visums außerhalb von Australien befinden.
  • Der Antragsteller sollte das Visum (417) nicht länger als 12 Monate vor der Einreise nach Australien beantragen, da man nach der Ausstellung des Visums nur 12 Monate Zeit hat, um Australien zu betreten. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt das Working Holiday Visum automatisch.
  • Der Antragsteller muss festgelegten Gesundheitskriterien entsprechen und sich bei Verlangen der australischen Regierung einer Untersuchung des gesundheitlichen Zustandes unterziehen. Solch eine Untersuchung wird in der Regel vorgenommen, wenn der Antragsteller einen Beruf in Australien ausüben sollte, bei dem man zwangsläufig engen Körperkontakt zu anderen Personen hat, also in Institutionen für kranke und hilfsbedürftige Menschen oder in Schulen jeglicher Art.
  • Es wird empfohlen, dass der Antragsteller für seinen Aufenthalt in Australien eine entsprechende Auslands-Krankenversicherung abschließt, da ausländische Personen nicht durch das australische Gesundheitssystem versichert sind.
  • Der Antragsteller muss mindestens 5.000 AUD und ein Rückflugticket beziehungsweise Geld für ein Rückflugticket besitzen. Die australische Regierung kann entsprechende Nachweise über die finanzielle Situation des Antragstellers verlangen.
  • Der Antragsteller muss die australischen Werte und Gesetze anerkennen.

Berechtigungen mit dem Working Holiday Visum Australien (417)

Mit dem Working Holiday Visum Australien (417) erhält man verschiedene Berechtigungen. Nachdem das Visum (417) ausgestellt wurde, kann man innerhalb von 12 Monaten nach Australien einreisen, sich danach für bis zu 12 Monate am Stück im Land aufhalten sowie für die Gültigkeitsdauer des Visums (417) beliebig oft aus- und einreisen. Sollte man also während der Laufzeit des Visums einen Kurztrip in ein anderes Land machen, so läuft das Working Holiday Visum weiter und kann nicht unterbrochen und zu einem anderen Zeitpunkt fortgeführt werden. Ebenfalls hat man unter gewissen Umständen einen Anspruch auf Rentenleistungen. Während des gesamten Aufenthalts in Australien muss sich der Visum-Berechtigte aber auch an die Konditionen seines Visums halten, die gleichzeitig mit den Berechtigungen verknüpft sind. Wenn man gegen diese Regeln oder Grundsätze verstößt, so kann es zu einer Aberkennung des Working Holiday Visums führen. Zu den wichtigsten Konditionen gehören die folgenden:

  • Konditionen zum Studieren: Man darf innerhalb von 12 Monaten maximal 4 Monate oder 17 Wochen studieren oder Kurse belegen.
  • Konditionen zum Arbeiten: Man darf jede Art von legaler Arbeit oder ein Praktikum in Australien ausführen. In einem Zeitraum von 12 Monaten kann man bis zu 6 Monate lang bei ein und demselben Arbeitgeber arbeiten, wobei Ausnahmen in Franchiseunternehmen mit unterschiedlichen Standorten und in speziellen Sonderfällen gemacht werden können. Es spielt keine Rolle, ob man Vollzeit, Teilzeit oder in Schichten arbeitet und es wird vorausgesetzt, dass der Hauptgrund des Australienbesuchs nicht das ständige Arbeiten ist.

Der Besitzer eines Working Holiday Visums Australien (417) ist weiterhin nicht berechtigt, Angehörige jeglicher Art mit nach Australien zu nehmen. Sollte der Visum-Berechtigte von einer Person begleitet werden, so muss diese ein eigenes Visum beantragen.

Das 2. Working Holiday Visum

Man kann ein 2. Working Holiday Visum Australien (417) beantragen beziehungsweise das 1. Visum verlängern, wenn man während der Laufzeit des 1. Working Holiday Visums für mindestens 3 Monate oder 88 Tage spezielle Tätigkeiten in gewissen Regionen Australiens ausgeführt hat. Mehr über das 2. Working Holiday Visum, die anerkannten Tätigkeiten und Regionen erfährt man in dem Artikel: 2. Working Holiday Visum: Notwendige Bedingungen

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8 Kommentare zum Beitrag Working Holiday Visum Australien (417): Arbeits- & Reise-Visum

  • Franziska sagt:

    Dringende Frage….. ich habe das Work and Holiday Visa für Australien schon beantragt bin gerade in Neuseeland, muss aber früher als geplant nachhause wegen zwischenfällen… wenn ich nicht in das Land einreise, verfällt mein Visa ja bekanntlich nach 24 Monaten…. aber wie ist es dann, kann ich es dann ein 2. Mal beantragen oder verfällt somit für mich die Chance, für ein Jahr Australien zu bereisen??

    Bitte um schnelle Antwort… vielen Dank

  • Mirkostralia sagt:

    hat man sein Working Holiday Visum für Australien schon beantragt, so muss man innerhalb von 12 Monaten ins Land einreisen (nicht 24!). Sollte es nicht möglich sein, diese Frist einzuhalten, so muss man das Visum beim zuständigen “Working Holiday Visa Processing Centre” canceln (Beispiel: Australische Botschaft in Berlin). Die bereits bezahlte Antragsgebühr wird leider nicht erstattet und muss beim nächsten Antrag erneut entrichtet werden. Einen Link zu den entsprechenden Bearbeitungsstellen findet man hier:

    http://www.immi.gov.au/contacts/visa-enquiries/whm.htm

    Viele Grüße

    Mirko

  • Beate Ott sagt:

    Hallo, wie lange dauert die Ausstellung dieses Working Holiday Visums?

  • Mirkostralia sagt:

    Hallo Beate,

    das kommt ganz darauf an. Mit etwas Glück erhält man das Working Holiday Visum schon nach ein paar Stunden (bei online Beantragung), in der Regel nach ein paar Tagen und manchmal kann es bis zu ein paar Wochen dauern. Hat man kürzlich Urlaub in einem Tuberkulose-Gebiet gemacht, dann ist ein ärztliches Gesundheitszeugnis notwendig und die Prüfung sowie der Antrag für das Visum kann etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, so ist damit zu rechnen, dass das Working Holiday Visum tatsächlich nicht sehr lange auf sich warten lässt. Die Beantragung/ Ausstellung per Briefverkehr dauert natürlich immer ein paar Tage etwas länger.

    Viele Grüße & viel Spass in Australien

    Mirko :)

  • Caroline sagt:

    Hallo,
    ich habe eine Frage, da ich nächstes Jahr (2013) vorhabe nach Australien zureise.
    Wieviel kostet ein Visum? Und wann sollte ich das am besten beantragen lasse?
    LG und danke im voraus für die Antwort!

  • Mirkostralia sagt:

    Hallo,

    das Working Holiday Visum kostet momentan 270 Dollar (ca. 215 Euro). Es ist def. sinnvoll, das Visum schon vor der Flugbuchung zu beantragen, so dass man sich auch wirklich sicher sein kann, Australien mit der entsprechenden Aufenthaltsgenehmigung bereisen zu dürfen. Die Ausstellung des Working Holiday Visums dauert online in der Regel nur ein paar Tage, in Ausnahmefällen auch bis zu ein paar Wochen. Per Postweg dauert die Beantragung meist etwas länger.

    Liebe Grüße

    Mirko :)

  • Sabine sagt:

    Hallo,

    ich befinde mich zurzeit in Australien (working-holiday visa), würde jedoch gerne länger bleiben (denke momentan an 3Monate).
    Was für eine Visa Möglichkeit gibt es für mich?
    Muss ich ausreisen, um ein anderes Visa zu bekommen oder kann ich auch im Land bleiben?

    Wenn ich mein second working Visa beantrage, stimmt es, dass ich das nur einmal im Leben bekomme oder besteht die Möglichkeit nochmals ein working visa (nach eine Pause) zu bekommen?

    Danke schon mal für Eure Hilfe :)

    Liebe Grüße

  • Mirkostralia sagt:

    Hallo Sabine,

    am einfachsten wäre es, das 2. Working Holiday Visum oder ein Touristenvisum (676) zu beantragen. Beides ist in Australien möglich. Ein Touristenvisum erhält man für 3, 6 oder 12 Monate. Hierfür muss man jedoch ausreichende Finanzen nachweisen können (ca. 1000 Dollar pro Monat werden erwartet, dennoch liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters!).

    Ja, es ist richtig, dass das 2. Working Holiday Visum für Australien nur einmal im Leben ausgestellt wird!

    Liebe Grüße, viel Glück / Spaß :)

    Mirko

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