
Das Work and Holiday Visum Australien (462) kann von Personen zwischen 18 und 30 Jahren beantragt werden, die einer der folgenden Nationalitäten angehören: Bangladesh, Chile, Indonesien, Malaysia, Thailand, Türkei und USA. Diese Nationen haben ein Abkommen mit der australischen Regierung, weshalb die Staatsangehörigen der jeweiligen Länder unter bestimmten Bedingungen mit dem Work and Holiday Visum (462) in Australien arbeiten und reisen dürfen. Die Auflagen des Visums und der Ablauf des Antrags unterscheiden sich nur teilweise von dem Working Holiday Visum (417).
Bürger aus Chile, Indonesien, Malaysia, Thailand, der Türkei und den USA können das Work and Holiday Visum Australien (462) beantragen und sind mit dem Erhalt des Visums dazu berechtigt, für 12 Monate in Australien zu arbeiten, kurzzeitige Lehrgänge oder Kurse zu absolvieren und zu reisen. Der Sinn des Visums ist es, jungen Leuten zu ermöglichen, dass sie die Kosten des Urlaubs durch zeitweises Arbeiten während der Reise decken können. Die Antragsteller müssen mindestens 18 und dürfen maximal 30 Jahre alt sein. Die einzelnen Auflagen der jeweiligen Work and Holiday Visa (462) für Personen aus Chile, Indonesien, Malysia, Thailand, der Türkei und den USA unterscheiden sich jedoch untereinander in Hinblick auf verschiedene Details.
Gleich ist in jedem Fall, dass man ab dem Zeitpunkt, zu dem man das Visum erhält, innerhalb von 12 Monaten nach Australien einreisen sollte, da man andernfalls den Anspruch auf das Work and Holiday Visum verliert. Ansonsten kann man ab dem Tag des Eintritts in Australien für insgesamt 12 Monate im Land bleiben, um zu reisen und zu arbeiten. Weiterhin darf man während der Laufzeit des Visums Australien beliebig oft verlassen und erneut einreisen, bis zu 6 Monate bei ein und demselben Arbeitgeber arbeiten und für insgesamt 4 Monate einen Lehrgang oder Kurs besuchen.
Das Work and Holiday Visum Australien (462) für Staatsangehörige von Bangladesh wurde zwar bereits unterschrieben, ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Aus diesem Grund können Personen mit einem Reisepass von Bangladesh noch nicht mit einem Arbeits- & Urlaubs-Visum (462) nach Australien einreisen. Sobald es jedoch neue Informationen gibt, werden diese umgehend veröffentlicht.
Australien hat kein Abkommen mehr mit dem Iran, weshalb Iraner den Anspruch auf das Work and Holiday Visum Australien (462) verloren haben. Iraner, die sich momentan mit einem Work and Holiday Visum in Australien aufhalten, können ihren Aufenthalt trotzdem verlängern und ein 2. Work and Holiday Visum beantragen.
Wichtig:
Das Work and Holiday Visum ist nicht für deutsche Staatsbürger. Diese benötigen das Working Holiday Visum (417)!
Ähnliche Beiträge: