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Bevor das Transitvisum für Australien beantragt wird, sollte festgestellt werden, ob man das Abkommen zum Transit ohne Visum verwenden kann. Es sind nämlich nur ausländische Personen aus bestimmten Ländern unter gewissen Bedingungen berechtigt, Australien ohne eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis zu durchqueren. Personen ohne Staatsangehörigkeit und Flüchtlinge dürfen das Abkommen zum Transit ohne Visum jedoch nicht nutzen.
Abkommen zum Transit ohne Visum
Das Abkommen zum Transit ohne Visum tritt dann in Kraft, wenn alle der folgenden drei Gegebenheiten eintreten:
- Die betreffende Person verlässt Australien innerhalb von 8 Stunden nach der Ankunft planmäßig auf dem Luftweg.
- Die betreffende Person besitzt ein konfirmiertes, gültiges Flugticket und die notwendigen Dokumente, um das Bestimmungsland betreten zu können.
- Die betreffende Person hält sich im Transitaufenthaltsbereich des Flughafens in Australien auf.
Hinweis: Reisende, die ihre Fluggesellschaft in Australien wechseln, werden aufgefordert, bei den jeweiligen Fluggesellschaften zu überprüfen, ob sie ihr Gepäck als Teil des Transitprozesses nochmals persönlich einchecken müssen. Wenn dies der Fall sein sollte, benötigt man das Besuchervisum für Transitaufenthalte (771), um sein Gepäck vor dem Abflug zurückzubekommen und es erneut einchecken zu können.
Personen, die das Abkommen zum Transit ohne Visum nutzen können
Die hier aufgeführten Reisenden können das Abkommen zum Transit ohne Visum verwenden:
- Staatsangehörige der folgenden Länder: Andorra, Argentinien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Estland, Fidschi, Finnland, Föderierte Staaten von Mikronesien, Frankreich, Griechenland, Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Kiribati, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marshallinseln, Mexiko, Monaco, Nauru, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Palau, Papua-Neuguinea, Philippinen, Polen, Portugal, Salomonen, Samoa, San Marino, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Südkorea, Thailand, Tonga, Tschechien, Tuvalu, Ungarn, USA, Vanuatu, Vatikanstadt, Vereinte Arabische Emirate, Vereintes Königreich von Großbritannien und Irland, Zypern.
- Anwohner von Taiwan, die einen Reisepass besitzen, der von einer taiwanesischen Instanz ausgestellt wurde (mit Ausnahme von Pässen, die als amtlich oder diplomatisch ansehen werden).
- Personen, die einen britischen Reisepass besitzen (unabhängig von Passvermerken, die sich auf den nationalen Status des Reisenden beziehen).
- Personen, die einen Reisepass der Volksrepublik China oder von Hongkong besitzen.
- Personen, die einen Diplomatenpass besitzen, mit Ausnahme der folgenden Nationalitäten: Afghanistan, Ägypten, Algerien, Angola, Araber ohne nationalen Reisepass (ANNPH), Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Democratic People’s Republic of Korea, Iran, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Komoren, Kuwait, Libanon, Libyen, Madagaskar, Marokko, Mauretanien, Oman, Pakistan, Russland, Saudi-Arabien, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Syrien, Taiwaner mit amtlichem oder diplomatischem Reisepass, Tunesien, Zimbabwe.
Hinweis: Da sich die Bestimmungen von Zeit zu Zeit ändern, sollte man sich in jedem Fall vor einer Einreise noch einmal über die genauen Zulassungsauflagen und -beschränkungen auf der Website der Immigrationsbehörde informieren.
Wenn man nicht geeignet ist, das Abkommen zum Transit ohne Visum zu nutzen, so muss man sich um das kostenfreie Besuchervisum für Transitaufenthalte (771) bewerben.
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