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Touristenvisum für Familienangehörige mit Sponsor (679)

Touristenvisum für Familienangehörige mit Sponsor (679)

Touristenvisum für Familienangehörige mit Sponsor (679)

Das Touristenvisum für Familienangehörige mit Sponsor (679) können Personen beantragen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung außerhalb Australiens befinden und die einen geeigneten Sponsor besitzen. Als Sponsor kommen ausschließlich bestimmte australische Staatsangehörige und permanente Bewohner in Frage. Nach dem Erhalt des Visums kann man sich für 3 bis 12 Monate in Australien aufhalten, um hier seine Familie zu besuchen und um Urlaub zu machen. Das Touristenvisum für Familienangehörige mit Sponsor (679) wird auch „Sponsored Familiy Visitor visa (subclass 679)“ genannt.

Bestimmungen des Touristenvisums (697)

Um das Touristenvisum für Familienangehörige mit Sponsor (679) erhalten zu können, müssen der Antragsteller und der Sponsor bestimmte Bedingungen erfüllen, welche im folgenden Abschnitt aufgeführt werden.

Der Sponsor
Der Sponsor kann nur eine einzige Person zur selben Zeit sponsern, muss mindestens 18 Jahre alt sein, für mindestens zwei Jahre in Australien gelebt haben, die australische Staatsbürgerschaft oder eine permanente Aufenthaltsgenehmigung besitzen und zudem in eine der folgenden Kategorien passen:

  • Verwandtschaft: Partner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Großkinder, Tanten, Onkel, Nichten oder Neffen (auch adoptierte oder angeheiratete Familienangehörige werden anerkannt)
  • Mitglied eines australischen Parlaments (Commonwealth, Staat oder Territorium)
  • Autorisierte Personen, welche die Abteilungen oder Institutionen des Commomwealths, eines Staates oder eines Territoriums repräsentieren
  • Vorstand einer Gemeindeverwaltung

Der Antragsteller muss einen geeigneten Sponsor besitzen, der die eben genannten Bedingungen erfüllen kann. Alle Familienangehörigen des Antragstellers müssen ein Antragsformular ausfüllen und der zuständige Sponsor muss die vollständig ausgefüllten Anträge bei einer entsprechenden Behörde in Australien einreichen, die Antragsgebühr entrichten und bei Verlangen eine Bürgschaft für den Antragsteller hinterlassen, die der Absicherung dienen soll. Die Bürgschaft liegt meist zwischen 5.000 AUD und 15.000 AUD, muss noch vor Ausstellung des Visums hinterlegt werden und wird erst zurückgezahlt, wenn der Visum-Berechtigte das Land nach Ablauf des Visums verlassen und nicht gegen die auferlegten Konditionen verstoßen hat. Der Sponsor bürgt somit für den Antragsteller in Hinsicht auf festgelegte finanzielle und rechtliche Verhältnisse. Sollte der Antragsteller gegen Gesetzte oder Konditionen verstoßen, so verliert der Sponsor für die nächsten 5 Jahre seine Fähigkeit, eine andere Person für das Touristenvisum für Familienmitglieder mit Sponsor (679) unterstützen zu können. Zudem erhält er die Bürgschaft nicht mehr zurück.

Der Antragsteller

  • Der Antragsteller muss sich zum Zeitpunkt der Antragstellung außerhalb Australiens befinden.
  • Der Antragsteller muss die Gesundheitskriterien erfüllen und sollte zudem eine passende Auslandsreisekrankenversicherung besitzen, solange er sich in Australien aufhält.     Hinweis: Wenn man älter als 75 Jahre sein sollte, so wird man von der Regierung aufgefordert, sich einem Gesundheitscheck zu unterziehen.
  • Der Antragsteller muss den Charakterbestimmungen entsprechen.
  • Der Antragsteller muss für die Dauer des Aufenthalts Zugriff auf ausreichend finanzielle Mittel haben, um hiermit die in Australien entstehenden Kosten decken zu können. Teilweise ist es sogar notwendig, den Besitz einer Auslandsreisekrankenversicherung nachzuweisen.     Tipp: Man kann sich auch von einer anderen Person finanziell unterstützen lassen, muss hierzu allerdings entsprechende Belege vorweisen.
  • Wenn der Antragsteller minderjährig ist, benötigt er eine Vollmacht des Erziehungsberechtigten oder eines anerkannten Vormundes, die unter anderem mit Hilfe des Formulars 1229 erteilt werden kann.
  • Der Antragsteller darf keine Schulden an den australischen Staat haben. Sollten jedoch Schulden vorhanden sein, so muss der Antragsteller bereits eine Tilgung der Schulden in die Wege geleitet haben.

Ermächtigungen mit dem Touristenvisum (679)

Mit dem Touristenvisum für Familienangehörige mit Sponsor (679) kann man einmalig nach Australien einreisen und sich hier, je nach genehmigtem Zeitraum, für 3 bis 12 Monate aufhalten, um Familie und Freunde zu besuchen oder touristische Aktivitäten zu unternehmen. Des Weiteren darf man bis zu 3 Monate lang Kurse belegen. Allerdings ist es verboten, in Australien zu arbeiten, länger als 3 Monate zu studieren oder Trainingseinheiten zu besuchen, sich länger als genehmigt in Australien aufzuhalten, und man kann das Touristenvisum für Familienangehörige mit Sponsor (679) auch nicht verlängern. Wenn das Visum abgelaufen ist und man Australien verlassen hat, so kann man jedoch ein neues Touristenvisum für Familienangehörige mit Sponsor (679) oder ein anderes Visum beantragen.

Zu dem Antrag für das Touristenvisum für Familienangehörige mit Sponsor (679) gelangt man HIER.

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