
Das Touristenvisum eVisitors (651) oder auch „eVisitors (subclass 651)“, kann von Personen beantragt werden, die einen Reisepass von bestimmten EU-Ländern besitzen, sich zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht in Australien befinden und als Tourist in Australien reisen oder geschäftlichen Aktivitäten nachkommen möchten. Das Visum ist insgesamt 12 Monate gültig und berechtigt den Besitzer zum mehrfachen Einreisen nach Australien für jeweils maximal 3 Monate am Stück.
Um ein Touristenvisum eVisitors (651) zu erhalten, muss man die folgenden Bedingungen erfüllen:
Das Touristenvisum eVisitors (651) berechtigt den Visum-Besitzer dazu, innerhalb von 12 fortlaufenden Monaten mehrmals nach Australien für jeweils 3 Monate am Stück einzureisen, um hier als Tourist oder Geschäftsperson zu agieren. Zu den touristischen Beschäftigungen zählen Urlaubs- und Freizeitaktivitäten sowie das Besuchen von Freunden und Familienangehörigen. In die Kategorie Business gehört die Teilnahme an Konferenzen, Verhandlungen oder das Ausführen von geschäftlichen Forschungsarbeiten.
Wurde das Touristenvisum eVisitors (651) nun erfolgreich beantragt, dann sind nach dem Erhalt des Visums weiterhin die jeweiligen Konditionen zu beachten. Hält man sich nicht an diese Vorschriften, so kann das Visum unter Umständen aberkannt werden. Man kann das Touristenvisum eVisitors (651) leider nicht verlängern und sollte somit ein Touristenvisum (676) oder ein Arbeitsvisum für Geschäftsleute beantragen, wenn man länger als 3 Monate am Stück in Australien bleiben möchte. Ebenfalls darf man keine Familienmitglieder im Visum eintragen, um sie mit nach Australien zu bringen. Minderjährige Personen müssen ebenfalls ein eigenes Visum bei der Einreise besitzen. Weiterhin dürfen keine Kurse oder Trainingseinheiten absolviert werden, die länger als 3 Monate andauern und man darf in Australien keiner Arbeit nachkommen, die von einem Staatsangehörigen Australiens oder von einem Bürger mit permanenter Aufenthaltsgenehmigung in Australien ausgeführt werden könnte.
Allerdings werden eingeschränkte freiwillige Arbeiten oder Beschäftigungen akzeptiert, die durch einen sehr hohen Spezialisierungsgrad nicht ohne weiteres von einer anderen Person ausgeübt werden können. Zu den anerkannten freiwilligen Arbeiten zählen Jobs, die indirekt mit touristischen Aktivitäten verknüpft sind, nicht gegen Bezahlung von einem australischen Bürger ausgeführt werden könnten und für die man kein Gehalt als Bezahlung erhält. Als Aufwandsentschädigung für freiwillige Arbeiten können jedoch Mahlzeiten, eine Unterkunft und ein kleines Taschengeld zur Verfügung gestellt werden. Zudem wird empfohlen, in jedem Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, da man nicht kostenfrei von dem australischen Gesundheitssystem versorgt wird.
Das Touristenvisum eVisitors (651) ist ein elektronisch abgespeichertes Visum, bei dem es nicht nötig ist, den Visum-Antrag in Form von Papierformularen einzureichen. In der Regel beantragt man das Visum online, muss somit auch keine Gebühren für die Bearbeitung zahlen und es ist zudem kein festes Visa oder ein Stempel im Reisepass notwendig. Bestimmte Autoritäten wie Reisebüros, australische Botschaften im Ausland oder Fluggesellschaften können bei Bedarf das Visum abfragen und Einsicht erhalten. Nach dem Erhalt des Touristenvisums eVisitors (651) bekommt man zur Vervollständigung der Unterlagen eine Bestätigung, auf der zudem die Konditionen des Visums aufgeführt sind.
Weiterhin sollte man wissen, dass das Touristenvisum eVisitors (651) direkt mit der Reisepassnummer verbunden ist, die bei der Antragstellung angegeben wurde. Daraus folgt, dass man mit exakt dem selben Reisepass nach Australien einreisen muss! Sollte man jedoch aus irgendeinem Grund vor Antritt der Reise einen neuen Pass beziehungsweise eine neue Passnummer zugewiesen bekommen, so muss man die zuständigen Behörden noch bevor man nach Australien einreist hierüber unterrichten, da es sonst zu erheblichen Komplikationen bei der Einreise und auch am Flughafen kommen kann.
Hier gelangt man zum Antrag für das Touristenvisum eVisitors (651).
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