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Konditionen des Visums für Schüler, Studenten & Azubis

Konditionen Visum

pixelio.de / thorben wengert

In diesem Artikel werden die Konditionen eines Visums für Schüler, Studenten & Azubis beschrieben, die auf jeden zutreffen, der in Australien lernen und studieren möchte. Es gibt zwei Arten von Konditionen für dieses Visum. Zum einen wären die festen Konditionen zu nennen, die zu jedem Visum für Schüler, Studenten & Azubis gehören und zum anderen die Kann-Konditionen, die einem Visum je nach Bedarf auferlegt werden können.

Die festen Konditionen des Visums

Die festen Konditionen des Visums für Schüler, Studenten & Azubis wurden ohne Ausnahme allen Visa auferlegt. Zu den wichtigsten festen Kondition gehören:

  • Kondition 8105 – Arbeitskonditionen

Schüler, Studenten & Azubis dürfen während der Lehrgangszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, wobei eine Woche immer von Montag bis Sonntag berechnet wird. Ausnahmen gelten für Arbeiten, die als Teil des Lehrgangs anerkannt werden. Außerhalb der Kurszeiten, also in den Ferien oder während der vorlesungsfreien Zeit, werden keine Limitierungen der Arbeitszeit auferlegt. Weiterhin darf keine Arbeit aufgenommen werden, solange man seinen Lehrgang in Australien noch nicht begonnen hat. Wenn das Visum vor dem 26 April 2008 ausgestellt wurde, so zählen die Arbeitskonditionen in Australien zu den Kann-Konditionen.

  • Kondition 8202 – Anwesenheit und Registrierung eines Lehrgangs

Der Visum-Berechtigte ist dazu verpflichtet, während der Laufzeit des Visums in seinem registrierten Lehrgang eingeschrieben zu bleiben, welcher wiederum bei der CRICOS aufgeführt sein muss. Des Weiteren muss der Visum-Berechtigte zufriedenstellende Ergebnisse erzielen und regelmäßig an den Lehrgängen teilnehmen.

  • Kondition 8501 – Krankenversicherung

Der Visum-Berechtigte ist verpflichtet, eine OSHC (Overseas Student Health Cover) Krankenversicherung abzuschließen. Die OSHC ist ein spezielles Krankenversicherungs-System in Australien, das extra für Schüler, Studenten & Azubis entwickelt wurde und für die Finanzierung einer allgemeinen medizinischen Versorgung sowie von Krankenhausaufenthalten aufkommt.

  • Kondition 8516 – Verpflichtung zur Erfüllung aller Auflagen

Der Visum-Berechtigte ist verpflichtet, fortlaufend die Bedingungen seines Visums erfüllen. Beispielsweise muss zu jeder Zeit ein Lehrgang belegt werden, welcher der beantragten Visum-Klasse des Visum-Berechtigten zuzuordnen ist.

  • Kondition 8517 – Schulvereinbarungen für Begleiter

Der Visum-Berechtigte muss entsprechende Schulvereinbarungen für den jeweiligen Angehörigen treffen, wenn dieser den Visum-Berechtigten mit einem Betreuer Visum (580) für mehr als 3 Monate nach Australien begleitet.

  • Kondition 8532 – Minderjährige Visum-Berechtigte

Visum-Berechtigte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen für den Zeitraum ihres Aufenthalts in Australien angemessene Vorsorgen bezüglich ihrer Unterkunft sowie ihres Allgemeinwohls treffen. Ausnahmen gelten für die Visum-Klasse 576.

  • Kondition 8533 – Erreichbarkeit

Der Visum-Berechtigte muss seinen zuständigen Lehrbeauftragten immer die aktuelle Adresse mitteilen.

Die Kann-Konditionen des Visums

Im Gegensatz zu den festen Konditionen des Visums für Schüler, Studenten & Azubis werden die Kann-Konditionen nur manchen Visa auferlegt. Zu den wichtigsten Kann-Konditionen gehören die folgenden:

  • Kondition 8101 – Der Visum-Berechtigte darf nicht in Australien arbeiten, es sei denn er beantragt ein neues Visum für Schüler Studenten & Azubis.
  • Kondition 8203 und 8204 – Änderungen des Lehrgangs oder der Facharbeit sind nur mit entsprechender Zustimmung der zuständigen Behörden möglich.
  • Kondition 8303 – Es darf kein störendes oder gewaltsames Verhalten gegenüber der australischen Gemeinschaft an den Tag gelegt werden.
  • Kondition 8523 – Die Familienmitglieder dürfen nicht länger im Land bleiben als der Visum-Berechtigte

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