

pixelio.de / rainer sturm
In diesem Beitrag haben wir alle wichtigen Informationen zum Besuchervisum für Veranstalter von Events zusammengestellt. Sollten Organisatoren ausländische Personen zur Mitwirkung oder Teilnahme an einem bestimmten Event einladen, so sind hierzu einige Informationen notwendig und es müssen zudem gewisse Obliegenheiten beachtet werden.
Das IECN ist Veranstaltern von Events dabei behilflich, kostenlose Auskünfte über die Antragsformulare und die Bedingungen des Visums zu erteilen, wie beispielsweise wann, wo und auf welchem Weg sich die Event-Helfer beziehungsweise Teilnehmer um das Visum bewerben sollen. Somit können die Organisatoren problemlos alle notwendigen Arrangements für die jeweiligen Personen treffen. Jeder Teilnehmer benötigt nämlich ein passendes, gültiges Visum, um überhaupt nach Australien verreisen und das Land betreten zu können. Personen, die jedoch einen Reisepass von Neuseeland oder von der Norfolkinsel besitzen, müssen für gewöhnlich vor dem Betreten Australiens keinen Visum-Antrag einreichen, es sei denn, bei der betreffenden Person bestehen gesundheitliche oder charakterliche Bedenken. Über diese Verlinkung erhält man Informationen bezüglich der Dokumente, die zur Einreise nach Australien benötigt werden.
Um ein erfolgreiches Event in Australien zu organisieren und die Teilnehmer hierbei tatkräftig zu unterstützen, sollten die folgenden Aufwendungen unternommen werden:
Hinweis: Das IECN kann den Veranstaltern allerdings nicht weiterhelfen, wenn die Teilnehmer ihren Visum-Antrag nicht innerhalb des empfohlenen Zeitraumes einreichen.
Das IECN kann des Weiteren bei Bedarf die folgenden Leistungen erbringen:
In Übereinstimmung mit dem „Australia’s Privacy Act 1988“ wird jede Information, die dem IECN vom Veranstalter übermittelt wird, ausschließlich dafür genutzt, zusammen mit den australischen Visa-Büros im Ausland den Beantragungsvorgang des Visums zu bearbeiten.
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