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Informationen zum Besuchervisum für Veranstalter von Events

Informationen Besuchervisum Veranstalter Events

pixelio.de / rainer sturm

In diesem Beitrag haben wir alle wichtigen Informationen zum Besuchervisum für Veranstalter von Events zusammengestellt. Sollten Organisatoren ausländische Personen zur Mitwirkung oder Teilnahme an einem bestimmten Event einladen, so sind hierzu einige Informationen notwendig und es müssen zudem gewisse Obliegenheiten beachtet werden.

Informationen für Veranstalter von Events

Das IECN ist Veranstaltern von Events dabei behilflich, kostenlose Auskünfte über die Antragsformulare und die Bedingungen des Visums zu erteilen, wie beispielsweise wann, wo und auf welchem Weg sich die Event-Helfer beziehungsweise Teilnehmer um das Visum bewerben sollen. Somit können die Organisatoren problemlos alle notwendigen Arrangements für die jeweiligen Personen treffen. Jeder Teilnehmer benötigt nämlich ein passendes, gültiges Visum, um überhaupt nach Australien verreisen und das Land betreten zu können. Personen, die jedoch einen Reisepass von Neuseeland oder von der Norfolkinsel besitzen, müssen für gewöhnlich vor dem Betreten Australiens keinen Visum-Antrag einreichen, es sei denn, bei der betreffenden Person bestehen gesundheitliche oder charakterliche Bedenken. Über diese Verlinkung erhält man Informationen bezüglich der Dokumente, die zur Einreise nach Australien benötigt werden.

Um ein erfolgreiches Event in Australien zu organisieren und die Teilnehmer hierbei tatkräftig zu unterstützen, sollten die folgenden Aufwendungen unternommen werden:

  • Der Veranstalter meldet das betreffende Event so früh wie möglich bei dem IECN an, indem er das Anfrage-Formular des IECN ausfüllt und versendet.
  • Der Veranstalter klärt die Teilnehmer über die australischen Charakter- und Gesundheitsauflagen auf, da diese von den Antragstellern erfüllt werden müssen.
  • Der Veranstalter unterrichtet die Teilnehmer darüber, dass der Visum-Antrag mindestens 6 – 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Reisedatum eingereicht werden muss; beziehungsweise 2 Wochen bei Stellung eines Online-Visum-Antrages.
  • Der Veranstalter besorgt eine Bestätigung der Teilnehmer-Registrierung oder eine offizielle Einladung zur Veranstaltung, wenn die Teilnehmer keinen Reisepass besitzen, mit dem man für das Touristenvisum eVisitors (651) oder das Touristenvisums ETA (976) berechtigt ist.     Hinweis: Deutschland gehört zu den für diese beiden Visa zugelassenen Nationalitäten.
  • Der Veranstalter kontaktiert das IECN 2 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn, um festzustellen, ob bisher alle eingeladenen Teilnehmer das Ergebnis des Visum-Antrags erhalten haben.

Hinweis: Das IECN kann den Veranstaltern allerdings nicht weiterhelfen, wenn die Teilnehmer ihren Visum-Antrag nicht innerhalb des empfohlenen Zeitraumes einreichen.

Zusätzliche Informationen über das IECN

Das IECN kann des Weiteren bei Bedarf die folgenden Leistungen erbringen:

  • Erteilung von Auskünften in Bezug auf den aktuellen Bearbeitungsvorgang des Visum-Antrags
  • Ausstellung einer Bestätigungen, wenn ein Teilnehmer seinen Visum-Antrag eingereicht hat
  • Herstellung und Vermittlung von Kontakten mit australischen Visa-Büros im Ausland, um Probleme zu lösen, die während des Bearbeitungsvorgangs des Visums auftreten können
  • Ausstellung von Schreiben zur Unterstützung des Veranstalters in Australien

In Übereinstimmung mit dem „Australia’s Privacy Act 1988“ wird jede Information, die dem IECN vom Veranstalter übermittelt wird, ausschließlich dafür genutzt, zusammen mit den australischen Visa-Büros im Ausland den Beantragungsvorgang des Visums zu bearbeiten.

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