

pixelio.de / rainer sturm
In diesem Artikel findet man essentielle Informationen zu dem Thema „Besuchervisum für Veranstalter & Teilnehmer von Events“. Planen Organisatoren ein Event in Australien und laden zu diesem Anlass bestimmte Personen als Teilnehmer ein, so ist ein Besuchervisum notwendig. Die Teilnehmer müssen den auferlegten Bedingungen der australischen Immigrationsbehörde gerecht werden, um ein Visum zu erhalten, mit dem man Australien bereisen und hier beispielsweise bei internationalen Sonderveranstaltungen, Konferenzen oder Meetings mitwirken darf. Dies kann unter anderem durch die bloße Teilnahme an dem Event, das Halten einer Rede oder eines Vortrages, eine Vorführung, einen Auftritt oder aber durch das Antreten in einem Wettkampf beziehungsweise Wettbewerb geschehen. Die Organisatoren der Veranstaltung sollten bei dem Beantragungsvorgang behilflich sein, da dieser von den Teilnehmern selbst ausgeführt wird. Zudem sie haben weitere Aufgaben zu erfüllen, damit die angeworbenen Event-Helfer überhaupt eine Aufenthaltsgenehmigung für Australien erhalten können.
Das IECN (International Event Coordinator Network) versorgt Personen, die ein Besuchervisum für Veranstalter und Teilnehmer von Events benötigen, mit kostenfreien Auskünften und Informationen zu den Visa-Bedingungen und gibt zudem Hilfestellung, wenn es sich um die folgenden Veranstaltungsarten handelt:
Das IECN kontaktieren
Das IECN kann bei Fragen oder anderweitigen Angelegenheiten kontaktiert werden (Bsp.: Registrierung einer Veranstaltung), indem man das Anfrage-Formular des IECN ausfüllt und abschickt.
Hinweis: Das IECN bietet keine Hilfe bezüglich persönlichen Veranstaltungen an, zu denen auch Abschlussfeiern, Geburtstagspartys, Hochzeiten, die Teilnahme an Bewerbungsgesprächen oder Prüfungen gehören. Für solche Anlässe sollte man ein anderes Visum beantragen, wie beispielsweise eines der Touristenvisa. Zudem ist es wegen dem „Australia’s Privacy Act 1988“ leider nicht möglich, eine Liste aller Veranstaltungen in Australien zu erhalten.
Über die folgenden Verlinkungen erhält man nähere Auskünfte über die jeweiligen Aufgaben und Bedingungen für Veranstalter und Teilnehmer:
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