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Besuchervisum für Rentner (410): Ruhestand in Australien

Besuchervisum für Rentner (410)

Besuchervisum für Rentner (410)

Das Besuchervisum für Rentner (410) heißt in Australien „Retirement Visa (subclass 410)“ und kann ausschließlich von Personen beantragt werden, die bereits das Visum (410) besitzen oder besessen haben oder bei denen es sich um den Lebensgefährten beziehungsweise den Ehepartner eines solchen Visum-Berechtigten handelt. Nach Erhalt dieser Aufenthaltsgenehmigung darf man zusammen mit seinem Partner für 10 Jahre in Australien arbeiten, studieren oder einfach den Ruhestand genießen.

Auflagen des Besuchervisums für Rentner (410)

Das Besuchervisum für Rentner (410) kann nur ausgehändigt werden, wenn der Antragsteller momentan ein solches Visum besitzt und bevor dieses abläuft, ein neues beantragen möchte oder wenn der Antragsteller das Visum (410) besessen hat und ihm in der Zwischenzeit noch kein Ersatzvisum ausgestellt wurde. Zu den Ersatzvisa gehören alle Visa, außer Übergangsvisa, Strafjustizvisa und Vollstreckungsvisa. Sollte der Visum-Berechtigte während der Laufzeit seiner Aufenthaltsgenehmigung einen neuen Partner haben, so kann auch dieser das Visum (410) in Anspruch nehmen. Für neue beziehungsweise erstmalige Antragsteller ist das Besuchervisum für Rentner (410) allerdings nicht erhältlich, man kann jedoch als Ausweichmöglichkeit das Besuchervisum für Rentner als Investoren (405) beantragen.

Um das Besuchervisum für Rentner (410) nochmals zu erhalten, hat der Antragsteller gewisse Kriterien zu erfüllen und diese mit Hilfe der entsprechenden Unterlagen zu beweisen. Hier erhält man alle essentiellen Informationen über die verschiedenen Kriterien:

  • Der Antragsteller muss ein gültiges Besuchervisum für Rentner (410) besitzen und mindestens 55 Jahre alt sein, wohingegen der Lebenspartner jeden Alters sein kann. Wenn der Antragsteller des Visums (410) allerdings erst kürzlich verstorben sein sollte, so ist der Lebensgefährte dazu berechtigt, sich ebenfalls um das Visum (410) zu bewerben.
  • Der Antragsteller sollte über genügend finanzielle Mittel verfügen, um sich in Australien selbstständig versorgen zu können.
  • Der Antragsteller muss die zuständigen Behörden unterrichten, wenn sich der Reisepass ändert, da es sonst zu Komplikationen kommen kann.
  • Der Antragsteller und dessen Lebensgefährte müssen den charakterlichen Eignungen entsprechen und hierzu ein entsprechendes polizeiliches Führungszeugnis vorzeigen.
  • Der Antragsteller und der eventuelle Partner sollten bestimmte Gesundheitsauflagen erfüllen. Sie müssen sich jedoch keinen Gesundheitsuntersuchungen unterziehen, wenn sie sich in der Vergangenheit nicht für mehr als 3 Monate in einem Land mit sehr hohem Tuberkuloserisiko aufgehalten haben oder wenn sie keinen anderen öffentlichen Gesundheitsrisiken ausgesetzt wurden (dies gilt auch für Reisen innerhalb Australiens).
  • Der Antragsteller muss Nachweise über einen ununterbrochenen sowie angemessenen Krankenversicherungsschutz während des vorherigen und des zukünftigen Aufenthalts in Australien erbringen. Eine annehmbare Krankenversicherung ist eine Vollversicherung, die für notwendige Arzneimittel aufkommt und alle Fälle abdeckt, welche auch von Medicare versichert werden (inklusive einer Kostendeckung von 85% bei Krankenhausaufenthalten, in Notfällen sowie für allgemeine ärztliche Behandlungen).     Hinweis: Die Immigrationsbehörde bevorzugt Krankenversicherungen von australischen Versicherern. Sollte man bei einem anderen Anbieter einen Krankenschutz abschließen, so kann es zu einer verspäteten Ausstellungen des Visums kommen, da dieser unbekannte Versicherungsschutz einer genaueren Prüfung unterzogen werden muss. Aber auch eine fremde Versicherung kann beim Erfüllen aller Bedingungen von der australischen Immigrationsbehörde akzeptiert werden.     Tipp: Beim Abschluss einer Krankenversicherung sind unbedingt die eigenen, individuellen Umstände zu beachten, da jederzeit ein umfangreicherer Schutz in Anspruch genommen werden darf, um auch wirklich alle persönlichen Bedürfnisse abdecken zu können.
  • Der Antragsteller muss die Regelungen und Gesetzte des australischen Saates mit einer Unterschrift anerkennen, wobei es ihm hierzu freisteht, das “Life in Australia book” zu lesen.

Legitimationen mit dem Visum (410)

Nachdem das Besuchervisum für Rentner (410) ausgestellt wurde, kann man mit dem im Visum eingetragenen Lebenspartner jederzeit Australien betreten und wieder verlassen sowie hier arbeiten und studieren. Das Mitbringen von anderen Familienangehörigen ist jedoch nicht gestattet. Seit dem 1. Juli 2009 traten Verbesserungen bezüglich der Rechte dieser Aufenthaltsgenehmigung in Kraft und seither können Personen, die das Visum (410) erneut ausgestellt bekommen, unbegrenzt in Australien arbeiten und sich darüber hinaus für weitere 10 Jahre in Down Under aufhalten. Da es sich um ein zeitlich begrenztes Visum handelt, erhält man keinen Status als permanenter Anwohner oder Staatsangehöriger Australiens und es besteht generell auch kein Anspruch auf finanzielle oder soziale, staatliche Unterstützung von der australischen Regierung. In der Regel haben Besitzer des Besuchervisums für Rentner (410) keinen Zugriff auf Medicare, es sei denn, es bestehen gesonderte Abkommen, die auf der Website www.medicareaustralia.gov.au genauer beschrieben werden. Der Visum-Berechtigte ist weiterhin verpflichtet, für die gesamte Dauer des Aufenthalts seinen angemessenen Krankenschutz aufrechtzuerhalten, weil ansonsten die Gültigkeit des Visums (410) erlischen kann.

Hier gelangt man zum Antrag für das Besuchervisum für Rentner (410).

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