
Das Besuchervisum für Rentner (410) heißt in Australien „Retirement Visa (subclass 410)“ und kann ausschließlich von Personen beantragt werden, die bereits das Visum (410) besitzen oder besessen haben oder bei denen es sich um den Lebensgefährten beziehungsweise den Ehepartner eines solchen Visum-Berechtigten handelt. Nach Erhalt dieser Aufenthaltsgenehmigung darf man zusammen mit seinem Partner für 10 Jahre in Australien arbeiten, studieren oder einfach den Ruhestand genießen.
Das Besuchervisum für Rentner (410) kann nur ausgehändigt werden, wenn der Antragsteller momentan ein solches Visum besitzt und bevor dieses abläuft, ein neues beantragen möchte oder wenn der Antragsteller das Visum (410) besessen hat und ihm in der Zwischenzeit noch kein Ersatzvisum ausgestellt wurde. Zu den Ersatzvisa gehören alle Visa, außer Übergangsvisa, Strafjustizvisa und Vollstreckungsvisa. Sollte der Visum-Berechtigte während der Laufzeit seiner Aufenthaltsgenehmigung einen neuen Partner haben, so kann auch dieser das Visum (410) in Anspruch nehmen. Für neue beziehungsweise erstmalige Antragsteller ist das Besuchervisum für Rentner (410) allerdings nicht erhältlich, man kann jedoch als Ausweichmöglichkeit das Besuchervisum für Rentner als Investoren (405) beantragen.
Um das Besuchervisum für Rentner (410) nochmals zu erhalten, hat der Antragsteller gewisse Kriterien zu erfüllen und diese mit Hilfe der entsprechenden Unterlagen zu beweisen. Hier erhält man alle essentiellen Informationen über die verschiedenen Kriterien:
Nachdem das Besuchervisum für Rentner (410) ausgestellt wurde, kann man mit dem im Visum eingetragenen Lebenspartner jederzeit Australien betreten und wieder verlassen sowie hier arbeiten und studieren. Das Mitbringen von anderen Familienangehörigen ist jedoch nicht gestattet. Seit dem 1. Juli 2009 traten Verbesserungen bezüglich der Rechte dieser Aufenthaltsgenehmigung in Kraft und seither können Personen, die das Visum (410) erneut ausgestellt bekommen, unbegrenzt in Australien arbeiten und sich darüber hinaus für weitere 10 Jahre in Down Under aufhalten. Da es sich um ein zeitlich begrenztes Visum handelt, erhält man keinen Status als permanenter Anwohner oder Staatsangehöriger Australiens und es besteht generell auch kein Anspruch auf finanzielle oder soziale, staatliche Unterstützung von der australischen Regierung. In der Regel haben Besitzer des Besuchervisums für Rentner (410) keinen Zugriff auf Medicare, es sei denn, es bestehen gesonderte Abkommen, die auf der Website www.medicareaustralia.gov.au genauer beschrieben werden. Der Visum-Berechtigte ist weiterhin verpflichtet, für die gesamte Dauer des Aufenthalts seinen angemessenen Krankenschutz aufrechtzuerhalten, weil ansonsten die Gültigkeit des Visums (410) erlischen kann.
Hier gelangt man zum Antrag für das Besuchervisum für Rentner (410).
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