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Besuchervisum für medizinische Behandlungen auf Langzeit (685)

Besuchervisum medizinische Behandlungen Langzeit 685

pixelio.de / palmera

Mit dem Besuchervisum für medizinische Behandlungen auf Langzeit (685), welches sich in Australien „Medical Treatment Long Stay Visa (subclass 685)“ nennt, darf man sich für bis zu 12 Monate in Australien aufhalten, um hier diverse Heilbehandlungen wahrzunehmen oder Ärzte zu konsultieren.

Bedingungen zur Ausstellung des Visums (685)

Um das Besuchervisum für medizinische Behandlungen auf Langzeit (685) können sich Personen bewerben, die bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten in Australien verweilen wollen, um hier medizinische Eingriffe vornehmen zu lassen, an Therapien teilzunehmen oder gewisse Mediziner zu besuchen (Leihmutterschaft ist nicht zugelassen). Es ist allerdings auch möglich, das Visum (685) zu erhalten, wenn man als Organspender, als Begleiter eines Patienten, der sich mit einem Besuchervisum (685) in Australien behandeln lassen möchte oder aber unter dem Abkommen der Western Province (Papua-Neuguinea) und dem Gesundheitsministerium von Queensland nach Australien verreisen möchte. Eine weitere Option zum Erhalt des Visums haben Personen, die sich in Australien aufhalten, älter als 50 Jahre sind und denen die Ausstellung eines permanenten Visums nur untersagt wurde, weil sie nicht den Gesundheitsanforderungen entsprechen.

Das Besuchervisum für medizinische Behandlungen auf Kurzzeit (685) kann nur dann ausgestellt werden, wenn man die hier aufgeführten Auflagen erfüllen und hinreichend beweisen kann:

  • Die in Australien unternommenen medizinischen Aktivitäten sollten durch entsprechende Unterlagen dargestellt und belegt werden.
  • Der Antragsteller muss über ausreichende Geldmittel verfügen, damit er sich während des kompletten Australien-Aufenthalts unabhängig von anderen Parteien unterhalten kann. Darüber hinaus sollte er offen legen, dass er im Stande ist, für den gesamten Heilbehandlungsplan, für die anstehenden Transport- und Reisekosten sowie für Organspender oder begleitende Personen (falls notwendig) aufzukommen oder die Deckung dieser Kosten bereits in die Wege geleitet zu haben.
  • Der Antragsteller soll nachweisen können, dass weder ein Bürger noch ein dauerhafter Anwohner Australiens einen Nachteil erleidet, da die betreffende medizinische Heilbehandlung diesen Personen trotz des Aufenthalts des Antragstellers weiterhin in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen wird. Bei der Inanspruchnahme von öffentlich zugänglichen Krankenanstalten muss des Weiteren eine Genehmigung der verantwortlichen Gesundheitsbehörde vorliegen.
  • Der Antragsteller sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung kein gültiges Visum mit einer Kondition besitzen, die einen zusätzlichen Aufenthalt in Australien verhindern würde. Beim Besitz eines solchen Visums sind die Nummern 8503, 8534 oder 8535 auf dem Visum-Label zu erkennen.
  • Der Antragsteller kann das Visum (685) nur erhalten, wenn er das „Domestic Worker (Temporary) (Diplomatic/Consular) Visa (subclass 426)“ momentan nicht besitzt und es auch nicht als letztes Visum besessen hat.
  • Der Antragsteller sollte den vorgeschriebenen Gesundheitsbedingungen entsprechen und muss sich aus diesem Grund einer Prüfung seines körperlichen Zustandes unterziehen. Hierdurch kann man feststellen, ob kein aktives Tuberkuloserisiko vorliegt oder ob durch andere Gegebenheiten eine Gefährdung für die öffentliche Gesundheit bestehen könnte. Die Untersuchung kann allerdings erst dann ausgeführt werden, wenn der Antrag eingereicht wurde.
  • Der Antragsteller muss den Charakterauflagen nachkommen können.

Hinweis: Man sollte beachten, dass die folgenden Fragen auch eine Rolle bei der Genehmigung beziehungsweise Ausstellung des Visums (685) spielen können: Wurden schon Maßnahmen zur Rückkehr ins Heimatland getroffen? Kann eine Rückreise überhaupt stattfinden, wenn die gesundheitlichen Defizite weiterhin bestehen werden? Beabsichtigt der Antragsteller zusätzliche Therapien oder Behandlungen durchzuführen, nachdem er Australien verlassen hat, falls es der Gesundheitszustand verlangen sollte?

Alleinreisende Minderjährige müssen zusätzliche Bedingungen erfüllen
Wenn eine minderjährige Person mit dem Besuchervisum für medizinische Behandlungen auf Langzeit (685) allein nach Australien reisen möchte, benötigt diese bestimmte schriftliche Dokumente der verantwortlichen Erziehungsberechtigten, der Eltern oder des Elternteils, welche das betreffende Kind nicht begleiten. Darüber hinaus sollen Nachweise über die Echtheit der Zuständigkeit dieser Person(en) erbracht werden, was beispielsweise durch eine Geburtsurkunde belegt werden kann, in der zum einen der Name des Kindes und zum anderen die Namen der Erziehungsberechtigten aufgeführt werden. Diesbezüglich kann man entweder eine eidesstattliche Erklärung abgeben, das Formular 1229 nutzen oder andere Unterlagen verwenden, die in dem Heimatland des jeweiligen minderjährigen Kindes den selben Zweck erfüllen würden.

Autorisierungen mit dem Visum (685)

Durch das Besuchervisum für medizinische Behandlungen auf Langzeit (685) kann man je nach Gegebenheit einfach oder mehrfach nach Australien reisen, bis zu 3 Monate lang studieren und sich hier für eine Zeitspanne von 3 bis 12 Monaten aufhalten, um ärztliche- oder andere Heilbehandlungen wahrzunehmen. Die genehmigte Gültigkeitsdauer des Visums hängt einerseits von den persönlichen Gegebenheiten des Antragstellers und andererseits von der Dauer der auszuführenden Maßnahmen ab. Da man weder Medicare noch soziale Leistungen von Australien erhalten kann, keine Abkommen zur Gesundheitsversorgung mit anderen Ländern bestehen und man in Down Under auch nicht arbeiten darf, muss man bezüglich seiner finanziellen Mittel komplett unabhängig sein. Leider ist es ebenfalls nicht möglich, weitere Personen in seinem Visum-Antrag beziehungsweise in seinem Visum zu integrieren. Aus diesem Grund braucht jeder ein eigenes Visum und man muss somit immer einen individuellen Antrag für das Besuchervisum (685) stellen. Wenn die eigenen Kinder allerdings im Pass enthalten sind, kann eine Ausnahme gemacht werden, wodurch das betreffende Kind kein separates Visum benötigt.

Verlängerung des Besuchervisums (685)
Sollte die Heilbehandlung in Australien länger dauern als geplant und das aktuelle Visum deckt somit den neu entstehenden Zeitraum nicht ab, so ist es möglich, eine Verlängerung des Besuchervisums für medizinische Behandlungen auf Langzeit (685) durch die Beantragung eines Anschlussvisums zu erhalten. Möchte man allerdings den Aufenthalt aus anderen, nicht gesundheitsbezogenen Gründen verlängern, wie beispielsweise das Unternehmen von diversen touristischen Aktivitäten oder das Besuchen von Verwandten und Freunden, so muss ein Besuchervisum für Touristen beantragt werden. Allerdings sollte in jedem Fall eine Verlängerung oder ein neues Visum vor dem Ablauf des derzeitigen Visums gestellt und ausgehändigt werden.

Hier gelangt man zu dem Antrag für das Besuchervisum für medizinische Behandlungen auf Langzeit (685).

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