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Mit dem Besuchervisum für medizinische Behandlungen auf Langzeit (685), welches sich in Australien „Medical Treatment Long Stay Visa (subclass 685)“ nennt, darf man sich für bis zu 12 Monate in Australien aufhalten, um hier diverse Heilbehandlungen wahrzunehmen oder Ärzte zu konsultieren.
Um das Besuchervisum für medizinische Behandlungen auf Langzeit (685) können sich Personen bewerben, die bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten in Australien verweilen wollen, um hier medizinische Eingriffe vornehmen zu lassen, an Therapien teilzunehmen oder gewisse Mediziner zu besuchen (Leihmutterschaft ist nicht zugelassen). Es ist allerdings auch möglich, das Visum (685) zu erhalten, wenn man als Organspender, als Begleiter eines Patienten, der sich mit einem Besuchervisum (685) in Australien behandeln lassen möchte oder aber unter dem Abkommen der Western Province (Papua-Neuguinea) und dem Gesundheitsministerium von Queensland nach Australien verreisen möchte. Eine weitere Option zum Erhalt des Visums haben Personen, die sich in Australien aufhalten, älter als 50 Jahre sind und denen die Ausstellung eines permanenten Visums nur untersagt wurde, weil sie nicht den Gesundheitsanforderungen entsprechen.
Das Besuchervisum für medizinische Behandlungen auf Kurzzeit (685) kann nur dann ausgestellt werden, wenn man die hier aufgeführten Auflagen erfüllen und hinreichend beweisen kann:
Hinweis: Man sollte beachten, dass die folgenden Fragen auch eine Rolle bei der Genehmigung beziehungsweise Ausstellung des Visums (685) spielen können: Wurden schon Maßnahmen zur Rückkehr ins Heimatland getroffen? Kann eine Rückreise überhaupt stattfinden, wenn die gesundheitlichen Defizite weiterhin bestehen werden? Beabsichtigt der Antragsteller zusätzliche Therapien oder Behandlungen durchzuführen, nachdem er Australien verlassen hat, falls es der Gesundheitszustand verlangen sollte?
Alleinreisende Minderjährige müssen zusätzliche Bedingungen erfüllen
Wenn eine minderjährige Person mit dem Besuchervisum für medizinische Behandlungen auf Langzeit (685) allein nach Australien reisen möchte, benötigt diese bestimmte schriftliche Dokumente der verantwortlichen Erziehungsberechtigten, der Eltern oder des Elternteils, welche das betreffende Kind nicht begleiten. Darüber hinaus sollen Nachweise über die Echtheit der Zuständigkeit dieser Person(en) erbracht werden, was beispielsweise durch eine Geburtsurkunde belegt werden kann, in der zum einen der Name des Kindes und zum anderen die Namen der Erziehungsberechtigten aufgeführt werden. Diesbezüglich kann man entweder eine eidesstattliche Erklärung abgeben, das Formular 1229 nutzen oder andere Unterlagen verwenden, die in dem Heimatland des jeweiligen minderjährigen Kindes den selben Zweck erfüllen würden.
Durch das Besuchervisum für medizinische Behandlungen auf Langzeit (685) kann man je nach Gegebenheit einfach oder mehrfach nach Australien reisen, bis zu 3 Monate lang studieren und sich hier für eine Zeitspanne von 3 bis 12 Monaten aufhalten, um ärztliche- oder andere Heilbehandlungen wahrzunehmen. Die genehmigte Gültigkeitsdauer des Visums hängt einerseits von den persönlichen Gegebenheiten des Antragstellers und andererseits von der Dauer der auszuführenden Maßnahmen ab. Da man weder Medicare noch soziale Leistungen von Australien erhalten kann, keine Abkommen zur Gesundheitsversorgung mit anderen Ländern bestehen und man in Down Under auch nicht arbeiten darf, muss man bezüglich seiner finanziellen Mittel komplett unabhängig sein. Leider ist es ebenfalls nicht möglich, weitere Personen in seinem Visum-Antrag beziehungsweise in seinem Visum zu integrieren. Aus diesem Grund braucht jeder ein eigenes Visum und man muss somit immer einen individuellen Antrag für das Besuchervisum (685) stellen. Wenn die eigenen Kinder allerdings im Pass enthalten sind, kann eine Ausnahme gemacht werden, wodurch das betreffende Kind kein separates Visum benötigt.
Verlängerung des Besuchervisums (685)
Sollte die Heilbehandlung in Australien länger dauern als geplant und das aktuelle Visum deckt somit den neu entstehenden Zeitraum nicht ab, so ist es möglich, eine Verlängerung des Besuchervisums für medizinische Behandlungen auf Langzeit (685) durch die Beantragung eines Anschlussvisums zu erhalten. Möchte man allerdings den Aufenthalt aus anderen, nicht gesundheitsbezogenen Gründen verlängern, wie beispielsweise das Unternehmen von diversen touristischen Aktivitäten oder das Besuchen von Verwandten und Freunden, so muss ein Besuchervisum für Touristen beantragt werden. Allerdings sollte in jedem Fall eine Verlängerung oder ein neues Visum vor dem Ablauf des derzeitigen Visums gestellt und ausgehändigt werden.
Hier gelangt man zu dem Antrag für das Besuchervisum für medizinische Behandlungen auf Langzeit (685).
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