
Es gibt die Möglichkeit, das 1. und das 2. Working Holiday Visum zu beantragen. Beide Visa können sowohl online auf der Webseite der australischen Immigrierungsbehörde oder aber bei der zuständigen Botschaft beantragt werden. Wie das funktioniert, erfährt man in diesem Beitrag.
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Um das 1. Working Holiday Visum beantragen zu können, muss sich der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Aushändigung des Visums außerhalb von Australien befinden und den Antrag ebenfalls außerhalb Australiens einreichen. Wenn das Working Holiday Visum ausgestellt wurde, hat man insgesamt 12 Monate Zeit nach Australien einzureisen, wobei diese 12 Monate nicht überschritten werden können. Erst ab dem Moment, in dem man das Land betritt, beginnen die eigentlichen 12 Monate Laufzeit des Working Holiday Visums, während denen man beliebig oft das Land verlassen und erneut einreisen kann. Sollte man einen Kurztrip in ein anderes Land machen, so läuft das Working Holiday Visum weiter. Es kann also nicht unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden.
Der Online-Antrag:
Für den Online-Antrag des Working Holiday Visums benötigt man einen Reisepass, der für die gesamte Laufzeit des Visums gültig ist, eine Kreditkarte, um die Gebühr von derzeit 235 AUD = 160 € zu bezahlen und einen entsprechenden Internetbrowser (mindestens Internet Explorer 5.0). Der Online-Antrag wird auf der Webseite der australischen Immigrationsbehörde auf Englisch ausgefüllt und nach Fertigstellung online abgeschickt. Nach einer erfolgreichen Versendung erhält man umgehend eine „Transaction Reference Number“, mit der man stets seinen Bearbeitungsstatus abfragen kann. Die Bearbeitung kann wenige Minuten, aber bis zu 4 Wochen dauern. Wenn das Visum erteilt wurde, erhält man normalerweise eine E-Mail, in der alle nötigen Informationen mitgeteilt werden. Der Bearbeitungsstatus nach dem Erhalt des Working Holiday Visums lautet „applicant approved“.
Tipp: Beim Ausfüllen des Online-Antrags ist unbedingt zu beachten, dass keine Umlaute, wie ä, ö, oder ü und auch kein ß verwendet werden. Des Weiteren kann es zu Problemen bei der Online-Beantragung kommen, wenn der Internet Browser Firefox verwendet wird.
Der Antrag bei der zuständigen Botschaft per Post:
Für einen Antrag bei der zuständigen Botschaft wird der Postweg verwendet. Die Bearbeitungszeit kann somit länger dauern, ist jedoch auf maximal 4 – 6 Wochen begrenzt. Ein vollständig ausgefüllter Onlineantrag wird oft schneller bearbeitet, als ein Antrag per Post bei der Botschaft. Der Vorteil des Antrags bei der Botschaft ist jedoch, dass eventuell fehlende Unterlagen in der jeweiligen Landessprache nachgereicht werden können und nicht erst übersetzt und nach Australien geschickt werden müssen. Zudem hat man einen zuständigen Ansprechpartner bei jeglichen Fragen. Folgende Dinge müssen bei einem Antrag per Post mitgeschickt werden:

Beim Antrag des 2. Working Holiday Visums gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten. Der Antrag kann nicht nur außerhalb Australiens, sondern auch in Australien selbst gestellt werden. Wenn man den Antrag von außerhalb stellt, so sollte man bei Erhalt des Visums ebenfalls nicht in Australien sein. Benatragt man das 2. Working Holiday Visum bereits in Australien, zum Beispiel bevor das 1. Working Holiday Visum ausläuft, so muss man sich zum Zeitpunkt der Aushändigung des Visums in Down Under aufhalten. Es gibt 3 Situationen, in denen das 2. Working Holiday Visum beantragt werden kann, welchen unterschiedliche Auflagen für den erfolgreichen Erhalt des Visums auferlegt wurden:
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ich habe eine frage bezueglich des 2. work n holiday visas:kann nach vollenden der 3 monate wuerde ich gern zurueck nach Dtl un dann in einigen jahren wieder nach AUS um mein 2.WHV anzutreten..is das moeglich?
Hallo Oliver,
ja, das ist möglich. Man kann sein 2. Working Holiday Visum auch noch beantragen, wenn man sich nach Ablauf des ersten Working Holiday Visums außerhalb von Australien aufgehalten hat. Hiebei müssen jedoch die Bedingungen des 1. Working Holiday Visums erfüllt werden, zu denen beispielsweise die Altersbeschränkung von 18 bis einschließlich 30 Jahren gehört. Außerdem muss man einer bestimmten Tätigkeit für mindestens 3 Monate nachgegangen sein, zu welchen die im folgenden Link aufgeführten Beschäftigungen zählen http://www.immi.gov.au/visitors/working-holiday/417/specified-work.htm. Und unter dieser Verlinkung http://www.immi.gov.au/visitors/working-holiday/417/eligibility-second.htm findet man alle genauen Auflagen, die zur Ausstellung des 2. Working Holiday Visums eingehalten werden müssen.
Also dann, viel Erfolg beim Stellen des 2. Working Holiday Visum-Antrags!
Anja
Hallo,
ich habe eine Frage
Irgendwie steige ich da nicht ganz durch. Im Moment bin ich mit dem ersten Visum in Australien und würde jetzt gerne 3 Monate auf eine Farm gehen um das Zweite zu bekommen.
Kann ich jetzt sozusagen (wenn mein erstes ausgelaufen ist) auch für 3-4 Jahre nach Deutschland gehen und dann immernoch wiederkommen und es beantragen?
Danke schonmal.
Hallo Britta,
ja, es ist unter Erfüllung der erforderlichen Auflagen des Working Holiday Visums möglich (Bsp: Antragstellung vor dem 31. Geburtstag, genügend Finanzen, 3 Monate in einer bestimmten Region Australiens in einem gewissen Job gearbeitet haben etc.).
–> siehe Antwort und angegebene Links von Reiseente, das sollte dir ebenfalls weiterhelfen
Liebe Grüße
Mirko
Hallo ihr Lieben,
auch ich hab eine Frage zu dem 2. Working Holiday Visums.
Bin seit Juli 2011 als AuPair in Melbourne und muesste planmaessig das Land im Juli 2012 wieder verlassen. Wuerde aber gern laenger bleiben. Meine Gastfamilie braucht mich bis Mai somit haette ich nur 2Monate um zb auf eine Farm zu gehen.
Muss ich jetzt diesen 3monatigen Dienst abgeleistet haben bevor mein 1. Visum ablaeuft? Oder kann ich einen Teil also in meinem Fall den 3. Monat auch noch mit dem 2. Working Holiday Visum ableisten?
Vielen lieben Dank fuers Helfen
cheers Alina
Hallo Alina,
leider ist das nicht möglich, da du tatsächlich 3 Monate bzw. 88 Tage in einem bestimmten Berufsfeld in einer festgelegten Region gearbeitet haben musst, um Dein 2. Working Holiday Visum zu erhalten. Du musst also in der Laufzeit deines 1. Working Holiday Visums die erforderlichen 3 Monate zusammen bekommen, so dass du bei der Einreichung des Visum-Antrags eine entsprechende Arbeitsbestätigung über diesen Zeitraum vorweisen kannst.
Viele Grüße nach Melbourne und weiterhin viel Spaß in Australien
Mirko
Hallo,
mein 1. WHV laeuft im April aus und ich koennte jetzt anfangen auf einer Farm zu arbeiten und waere dementsprechend Anfang / Mitte Maerz fertig. Meine Frage lautet hat jemand Erfahrungen gemacht wie lange die Bearbeitungszeit ist? Ich waere ueber jede Antwort dankbar, konnte leider noch keine Info darueber in irgendwelch Foren o.ae. finden.
Vielen lieben Dank
Sophie
Hi Sophie,
leider kann man dies nicht genau sagen, da es wirklich unterschiedlich ist. Es kann von ein paar Tagen bis zu ein paar Wochen dauern. Meiner Meinung nach sollte das bei dir aber auf jeden Fall zeitlich hin hauen, da selbst ein neuer Visums-Antrag oftmals schon in wenigen Tagen durch ist. Ich wünsche dir jeden falls viel Glück, das wird schon klappen!!!
hallo,
ich arbeite im moment auf einer farm und zwar seit ende oktober. bezahlt werde ich alle 2 wochen für die stunden die geleistet wurden….allerdings hatten wir natürlich auch tage in der ernte, an denen nicht gearbeitet wurde. nun ist meine frage ob der ganze zeitraum als arbeit auf der farm angerechnet wird, wenn man es mit den gehatltsrechnung verifizieren möchte oder ob zb 10 stunden als einen tag gelten, sodass alle gemachten stunden durch 10 gleich die anzahl der tage die wir wirklich gearbeitet haben ergibt…
wie gesagt ich möchte es mit den gehaltsrechnungen bescheinigen lassen, finde da allerdings keine angaben drüber
danke im voraus, marlon!
Hallo Marlon,
um das 2. Working Holiday Visum für Australien beantragen zu können, müssen tatsächlich volle 88 Arbeitstage gearbeitet werden. Jeder einzelne Tag muss die vorgeschriebene Stundenanzahl des Berufs im entsprechenden Arbeitsfeld erfüllen (meist ca. 8h pro Tag). Arbeitet man an einem Tag beispielsweise 12 Stunden, so kann man diese Überstunden leider nicht auf einen anderen Tag aufrechnen. In der Regel bestimmt der Arbeitgeber, was als Vollzeit anerkannt wird und was nicht (bsp: Minenarbeit: eine volle Arbeitswoche in der Mine, eine Woche Urlaub → Vollzeitarbeit).
Liebe Grüße
Mirko
Hallo,
Noch eine weitere Frage: Ich muss ja 5000$ vorweisen, um mein erstes WHV zu bekommen. Muss ich bei Beantragung des 2. WHV erneut 5000$ vorweisen können?
Liebe Grüße und danke,
Elena
Hallo Elena,
auch für das 2. Working Holiday Visum muss man 5.000 Dollar vorweisen können.Laut der “Immigration” sollte man zudem schon sein Rückflugticket oder zusätzliches Geld für den Rückflug haben. Die 5.000 Dollar sind jedoch nur eine Richtlinie und letzten Endes liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters. Mit etwas Glück wird aber niemand nachfragen und die Beantragung des 2. Working Holiday Visums läuft problemlos ab.
Liebe Grüße & viel Glück/ Spass
Mirko