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2. Working Holiday Visum Australien: Notwendige Bedingungen

2. Working Holiday Visum Australien

2. Working Holiday Visum Australien

Um das 2. Working Holiday Visum für Australien zu erhalten, muss man bereits während der Laufzeit des 1. Working Holiday Visums bestimmte Bedingungen erfüllen. Und zwar muss der Antragsteller insgesamt 3 Monate oder 88 Tage in einer bestimmten Region Australiens eine spezielle Tätigkeit ausgeübt haben. In diesem Artikel erfährt man genau, welche Gebiete und welche Jobs von der australischen Regierung anerkannt werden.

Spezielle Tätigkeiten für das 2. Working Holiday Visum Australien

Um das 2. Working Holiday Visum erhalten zu können, muss der Antragsteller spezielle Tätigkeiten vorweisen können, die er in Australien innerhalb von 3 Monaten oder 88 Tagen ausgeführt hat. Jeder Tag muss voll gearbeitet worden sein. Somit erbegben beispielsweise 2 halbe Tage zusammen einen ganzen Tag. Es können zudem auch Arbeitstage bei verschiedenen Arbeitgebern zusammengerechnet werden. Weiterhin ist es wichtig zu wissen, dass es sich bei den speziellen Tätigkeiten nicht um bezahlte Arbeit handeln muss. Als Nachweise, die der Regierung mit dem Antrag des 2. Working Holiday Visums eingereicht werden müssen, zählen Gehaltsabrechnungen (einzeln oder in einer Zusammenfassung), sogenannte „group certificates“, Steuererklärungen, Bescheinigungen des Arbeitgebers oder ein vollständiger Beschäftigungsnachweis, welcher vom Arbeitgeber unterschrieben werden muss. Zu den anerkannten Tätigkeitsfeldern gehören:

  • Kultivierung von Tieren und Pflanzen:

Kultivierung und Vermehrung von Pflanzen, Pilzen oder deren Teilen/ Produkten; allgemeine Pflege der Ernte; Ernte und Verpackung von Früchten oder Gemüse; direkte Verarbeitung jeglicher Tier- und Pflanzenprodukte; die Pflege und Aufzucht von Nutztieren zum Verkauf; Erzeugung von Molkereiprodukten aus Rohstoffen; beschneiden und trimmen von Reben und Bäumen

  • Fischerei und Perlenzucht:

Der direkte Fang von Fisch oder anderen aquatischen Lebewesen; direktes Kultivieren von Perlen oder Perlenmuscheln

  • Baumschule und Baumfällarbeiten:

Baumfällarbeiten auf Plantagen oder im Wald; Bäume auf Plantagen oder in Wäldern pflanzen oder pflegen, die später gefällt werden sollen; Transport von Bäumen oder Baumteilen, welche zur Weiterverarbeitung gefällt wurden

  • Bergbau:

Kohlebergbau; Förderung von Öl oder Gas; Abbau von Metall, Erz, nichtmetallischen Mineralien und Schotter; Forschungsarbeiten und andere direkt im Bergbau notwendigen Arbeiten (Aber beispielsweise keine Tätigkeiten wie Buchhaltung, Catering oder Transport!)

  • Baugewerbe:

Bauausführungen; Arbeiten im Bauingenieurwesen und in der Bautechnik; Bauarbeiten wie die Befestigung von Metallverkleidungen an Wänden; Installation von Kraftstoff-Tankwägen; Verwendung von Sandstrahlgebläsen oder Damftreinigern an Außenwänden; Gerüstbau; Versiegeln von Gebäuden

Postleitzahlen der anerkannten Regionen in Australien

Um die 3 Monate Arbeit in einer speziellen Tätigkeit für sein 2. Working Holiday Visum anerkannt zu bekommen, muss man die jeweilige Beschäftigung weiterhin in einer anerkannten Region Australiens ausgeführt haben. Bevor man also mit der Arbeit beginnt, sollte unbedingt nachgeschaut werden, ob der ausgewählte Job in einer der folgenden Gebiete angeboten wird. Sollte sich der Ort beziehungsweise die Postleitzahl jedoch nicht in der Aufzählung befinden, so wird diese Gegend auch nicht anerkannt.

  • Das gesamte Australian Capital Territory gehört nicht zu den anerkannten Regionen.
  • New South Wales: 2311 – 2312, 2328 – 2411, 2420 – 2490, 2536 – 2551, 2575 – 2594, 2618 – 2739, 2787 – 2898 (Sydney, Newcastle, die Central Coast und Wollongong gehören nicht zu den anerkannten Regionen)
  • Queensland: 4124 – 4125, 4133, 4211, 4270 – 4272, 4275, 4280, 4285, 4287, 4307 – 4499, 4510, 4512, 4515 – 4519, 4522 – 4899 (der Großraum Brisbane und die Gold Coast gehören nicht zu den anerkannten Regionen)
  • Ganz South Australia und ganz Tasmanien gehören zu den anerkannten Regionen.
  • Victoria:3139, 3211 – 3334, 3340 – 3424, 3430 – 3649, 3658 – 3749, 3753, 3756, 3758, 3762, 3764, 3778 – 3781, 3783, 3797, 3799, 3810 – 3909, 3921 – 3925, 3945 – 3974, 3979, 3981 – 3996 (der Stadtbereich um Melbourne gehört nicht zu den anerkannten Regionen)
  • Western Australia: 6041 – 6044, 6083 – 6084, 6121 – 6126, 6200 – 6799 (Perth und die stadtnahen Gebiete gehören nicht zu den anerkannten Regionen)

Hinweis:

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